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Helmut Göpfert

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Europäischer Gerichtshof

Unfallversicherung nimmt Aufgaben sozialer Natur wahr

Mit einem am 05.03.2009 verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass das deutsche gesetzliche Unfallversicherungssystem mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang steht. Mit diesem Urteil wurde nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften gestellt.

Hintergrund

Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofs war eine Klage eines Stahlbauunternehmens. Das Unternehmen sah in der Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Maschinenbau-Berufsgenossenschaft, einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, einhergehend gegen europarechtliche Wettbewerbsbestimmungen.

Einige bundesdeutsche Gerichte lehnten es bereits in Parallelverfahren ab, zu überprüfen, ob die Stellung der Berufsgenossenschaften mit dem EG-Wettbewerbsrecht im Einklang steht. Diese ablehnende Haltung hatte auch der Europäische Gerichtshof und führte aus, dass eine Berufsgenossenschaft im europarechtlichen Sinne kein (Wirtschafts-)Unternehmen ist.

Die Berufsgenossenschaften nehmen vielmehr Aufgaben wahr, die rein sozialer Natur sind. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger nehmen Aufgaben im Rahmen eines sozialen Systems wahr und setzen den Grundsatz der Solidarität um. Darüber hinaus unterliegen sie staatlicher Aufsicht.

Fazit

Das gesetzliche Unfallversicherungssystem in Deutschland ist nach einem aktuellen Urteil vom 05.03.2009 mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Mit diesem Urteil sind die Zweifel widerlegt, die in den vergangenen Jahren immer wieder hinsichtlich der Europarechtskonformität der Unfallversicherung geäußert wurden.

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