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Helmut Göpfert

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Wegeunfall

Positive Entwicklung bei tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen im Jahr 2007

Eine erfreuliche Mitteilung kommt von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Danach haben sich im Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 weniger tödliche Arbeits- und Wegeunfälle ereignet, als noch im Jahr 2006.

Wie die vorläufigen Zahlen aufzeigen, haben sich die tödlichen Arbeitunfälle von 711 im Jahr 2006 auf 630 im Jahr 2007 reduziert. Auch die tödlichen Wegeunfälle haben sich von 535 im Jahr 2006 auf 496 im Jahr 2007 reduziert.

Prävention erreicht Ziel

Die positiven Zahlen sind auf die richtigen Präventionsangebote, die die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anbieten, zurückzuführen. Dies macht sich auch bei der Entwicklung der neuen Arbeitsunfallrenten bemerkbar. In diesem Bereich reduzierte sich die Fallzahl im Vergleich zum Jahr 2006 um 7,9 Prozent, bei den Unfallrenten, die wegen eines Wegeunfalls geleistet werden, sogar um 13,6 Prozent.

Schulunfälle

Während im Jahr 2007 sich 4,7 Prozent mehr Schulunfälle ereigneten als noch im Vorjahr, gibt es auch in diesem Bereich eine positive Meldung. Die schweren Schulunfälle, also die Unfälle an allgemein bildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, beruflichen Schulen und Hochschulen, wurden weniger. Dies ist daran messbar, dass die Anzahl der neu bewilligten Unfallrenten um 16,5 Prozent zurückging.

Die meldepflichtigen Schulwegunfälle reduzierten sich ebenfalls um 4,3 Prozent auf insgesamt 119.462 Unfälle. Dies macht sich auch in den neu bewilligten Wegeunfallrenten bemerkbar. Bei einer Anzahl von 363 neuen Renten reduzierten sich die neuen Renten um insgesamt 27 Fälle im Vergleich zu 2006.

Leider ist die Zahl der tödlichen Schul- und Schulwegunfälle nahezu unverändert. Im Kalenderjahr 2007 ereignete sich mit 66 tödlichen Unfällen ein Unfall mehr als noch im Jahr 2006. Von diesen 66 tödlichen Unfällen ereigneten sich bereits 59 Unfälle auf dem Weg in die Schule bzw. von der Schule nach Hause.

Beratung durch Rentenberater

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Unfallversicherung beraten – für diesen Bereich – registrierte Rentenberater. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Experten übernehmen auch die rechtliche Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

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