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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Unfall auf Treppe

Hessische Landessozialgericht vom 24.03.2015, Az. L 3 U 225/10

Beschäftigte sind kraft Gesetzes in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen Unfall handelt, der sich infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit ereignet. In diesen Fällen spricht man von Arbeitsunfällen. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch Unfälle, die ein Beschäftigter in der Mittagspause erleidet, wenn er sich zur Nahrungsaufnahme begibt. Allerdings wird der Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz) unterbrochen, wenn auf diesen Wegen private Angelegenheiten erledigt werden.

Halsmarkquetschung in der Mittagspause

Die Klägerin, eine 52jährige Sekretärin, zog sich eine Halsmarkquetschung zu, als sie auf einer Treppe an der Hautwache in Frankfurt stürzte. Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an, da sich die Klägerin auf den Weg zu einer Reinigung befunden hatte. Die Verletzte gab allerdings an, sie habe sich auf den Weg zu dem Fastfood-Restaurant befunden, das direkt neben der Reinigung liegt.

Nachdem die Richter während der mündlichen Verhandlung Zeugen vernommen haben, kamen diese zu dem Ergebnis, dass die Klägern zum Zeitpunkt des Unfalls keiner versicherten Tätigkeit nachgegangen ist.  Im Vordergrund stand die private Verrichtung und nicht die Nahrungsaufnahme.

Ebenfalls wiesen die Richter in ihrem Urteil darauf hin, dass die Beweislast für die Motivation die Klägerin zu tragen habe, ob der Weg zur privaten Verrichtung oder zur Nahrungsaufnahme zurückgelegt wurde.

Da seitens des Landesssozialgerichts keine Revision (zum Bundessozialgericht) zugelassen wurde, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Registrierte Rentenberater für Beratung und Vertretung

Die für die Gesetzliche Unfallversicherung registrierten Rentenberater beraten in allen Angelegenheiten, welche mit der Anerkennung eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit zusammenhängen. Neben der Beratung vertreten die Rentenberater auch in Widerspruchsverfahren oder sozialgerichtlichen Klageverfahren (Sozial-/Landessozialgerichte) ihre Mandanten zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

Haben Sie Fragen auf dem Gebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung? Dann kontaktieren Sie hier einen registrierten Rentenberater, die Sie unabhängig von den Versicherungsträgern berät.

Bildnachweis: © Franz Pfluegl 2010 - Fotostudio Pfluegl, Rudolfsplatz 1, A-1010 Wien, Austria

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