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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Spaziergang in Mittagspause war unfallversichert
Spaziergang

Auch Spaziergänge können gesetzlich unfallversichert sein

Für Beschäftigte besteht während ihrer beruflichen Tätigkeit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Auch die Wege zur und von der Arbeitsstätte sind unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht allerdings grundsätzlich nicht, wenn der Versicherte während der Pause spazieren geht. Hier ist jedoch der Einzelfall zu betrachten, da nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch ein Unfall auf Spazierwegen in Mittags- oder Arbeitspausen als Arbeitsunfall qualifiziert werden kann.

Das Zurücklegen von Wegen in der Pause ist regelmäßig dann gesetzlich unfallversichert, wenn die Wege zur Beschaffung oder zur Einnahme von Pausenmahlzeiten zurückgelegt werden ...

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Raucherpause

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Raucherpausen

Beschäftigte genießen während ihrer beruflichen Tätigkeit grundsätzlich einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Doch wie sieht es aus, wenn ein Beschäftigter sich in die Raucherpause verabschiedet? Besteht auch während der Raucherpause und auf den Weg zur bzw. von der Raucherzone ein Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfallversicherung? Diese Fragen musste das Sozialgericht Berlin aufgrund einer Klage ...

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Autobahn

Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.09.2012, Az.: L 4 U 225/10

Die Gesetzliche Unfallversicherung verweigerte einem Elektriker, der sich bei der Fahrt von seiner Freundin zur Arbeit verletzte, die Leistungen.

Seinen Arbeitsweg hatte sich ein Elektriker sicher anders vorgestellt. Auf dem Weg von seiner Freundin, bei der er übernachtet hatte, geriet sein Auto auf einer noch nicht geräumten Straße ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Durch diesen Aufprall zog sich der ...

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Haustüre

Wo der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt

Arbeitnehmer sind nicht nur während ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Auch der Weg zur versicherten Tätigkeit und zurück steht unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch leider regeln die gesetzlichen Vorschriften nicht, wann exakt ein versicherter Arbeitsweg beginnt; vielmehr regelt § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), dass das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der ...

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Rottweiler

Ein Hundebiss beim „Gassi gehen“ mit Nachbarshund kein Arbeitsunfall

Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht nur Beschäftigte während ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte erfasst. Wird ein Bürger wie ein Beschäftigter – ein sogenannter Wie-Beschäftigter – tätig, können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ebenfalls für die Folgen von Unfällen aufkommen.

Mit Urteil vom 31.08.2012 musste das ...

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Geschäftsreise

Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.09.2012, L 3 U 28/12

Berufliche Tätigkeiten stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz). So haben Beschäftigte während der beruflichen Tätigkeit, aber auch auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfallversicherungsschutz. Von diesem Unfallversicherungsschutz werden auch Geschäftsreisen erfasst. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen musste per Urteil vom 18.09.2012 über einen Unfall entscheiden ...

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