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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Aufbau Vereinszelt ohne UV-Schutz
Vereinszelt

Keine Witwenrente nach tödlichem Zeltaufbau

Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Schutz) werden nicht nur Beschäftigte erfasst. Auch für sogenannte Wie-Beschäftigte kann ein Versicherungsschutz bestehen; dies sind Personen, die ähnlich wie Beschäftigte tätig werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Das Hessische Landessozialgericht hatte am 30.04.2013 ein Urteil gesprochen mit dem entschieden wurde, ob ein Vereinsmitglied beim Aufbau eines vereinseigenen Zeltes unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Der Sachverhalt

Geklagt hatte eine Witwe, dessen Ehemann mehr als 20 Jahre Vereinsvorsitzender eines ...

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Fußball

Urteil des Hessischen LSG vom 30.09.2013, L 9 U 214/09

Neben den Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung, für die die Berufsgenossenschaften mit Leistungen aufkommen müssen. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB VII) handelt es sich bei Krankheiten um eine Berufskrankheit, die Versicherte aufgrund einer Tätigkeit erleiden, für die ein Versicherungsschutz in der Gesetzlichen ...

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Handy

Hessisches Landessozialgericht, Az. L 3 U 33/11

Während der beruflichen Tätigkeit stehen Beschäftigte unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Unterbrechungen der Arbeit aufgrund privater Tätigkeiten führen jedoch auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes. In einem aktuellen Urteil hat das Hessische Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 3 U 33/11 entschieden, dass privates Telefonieren während der Arbeitszeit nicht vom gesetzlichen ...

Weiterlesen: Privat-Telefonate nicht gesetzlich unfallversichert

Erdbeer-Verkaufsstand

Urteil Bundessozialgericht vom 04.07.2013, B 2 U 3/13 R

Beschäftigte sind auf ihrem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Der Weg zur Arbeitsstätte und wieder zurück steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz); ereignet sich auf diesem Weg ein Unfall, muss die zuständige Berufsgenossenschaft hierfür mit Leistungen aufkommen. Die Leistungen reichen von der Heilbehandlung über die Zahlung von Verletztengeld bis hin zur Gewährung einer Verletzten- bzw ...

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Verkehrsunfall Regulierungsgespräch

Landessozialgericht Baden-Württemberg verneint UV-Schutz

Grundsätzlich genießen Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Wege zur und von der Arbeitsstätte. Ereignet sich auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte ein Unfall, spricht man vom sogenannten Wegeunfall, für den grundsätzlich der gesetzliche Unfallversicherungsträger mit Leistungen – von der Heilbehandlung ...

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Impfung

Sozialgericht Mainz vom 21.03.2013, Az.: S 10 U 48/11

Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. S 10 U 48/11) entschieden, dass ein Impfschaden, welchen die Klägerin nach einer Schweinegrippeimpfung erlitten hat, als gesetzlicher Arbeitsunfall zu werten ist. Mit dem Urteil hoben die Richter die ablehnende Entscheidung des Unfallversicherungsträgers aus, der den Impfschaden nicht als Arbeitsunfall anerkannt hatte.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine ...

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