Unfallversicherung

Wie die GUV umgebaut werden soll

Auch die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) scheint nicht von notwendigen Reformen verschont zu bleiben; in diesem Sozialversicherungszweig soll ein Umbau bevorstehen. Eine Bund-Länder-Kommission hat bereits im Juni 2006 Eckpunkte vorbereitet, in welchen Bereichen die Gesetzliche Unfallversicherung reformiert werden könnte. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es sich um eine Reform oder nur um das reine Streichen von Leistungen handelt. Die Punkte, die diskutiert werden, bedeuten für einen Großteil der Geschädigten eine zum Teil dramatische Verschlechterung der Lage.

Anhebung der Untergrenze für Entschädigungen

Nach aktuellem Recht werden die Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten) dann entschädigt, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% eingetreten ist.

Künftig soll nur noch dann eine Entschädigung erfolgen, wenn die Minderung einen Umfang von mindestens 30% hat. Diese Anhebung hätte zur Folge, dass zirka die Hälfte der bisherigen Rentenfälle nicht mehr entschädigt werden. Schwere Hautkrankheiten und Lärmschwerhörigkeiten würden hier z. B. ohne finanziellen Ausgleich bleiben.

Keine Rente mehr bei Erwerbsminderung unter 50 Prozent

Ein weiterer Punkt ist, dass durch mögliche Einschnitte beim Leistungskatalog die Versicherungsfälle  durch eine pauschale Einmalzahlung ausgeglichen werden sollen, wenn die Erwerbsminderung unter 50 Prozent liegt. Eine – lebenslange – Rentenzahlung soll in diesen Fällen entfallen.

Keine lebenslangen Renten mehr

Diskutiert wird derzeit auch, ob die Renten, die bisher lebenslang aufgrund von versicherten Unfällen und Berufskrankheiten gezahlt werden, befristet werden. So sollen diese Zahlungen künftig beim Eintritt in das Rentenalter erlöschen.

Fazit

Durch die angestrebte Reform werden voraussichtlich die Hälfte aller bisherigen Rentenfälle (durch Senkung der Entschädigungsgrenze) entfallen. Lediglich die Schwergeschädigten werden noch den Eckpunkten der Bund-Länder-Kommission besser gestellt werden. Durch diese Reform – sollte sie so kommen – werden die Arbeitgeber die großen „Gewinner“ sein, da die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung von den Arbeitgebern alleine getragen werden.

Hilfe und Beratung

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