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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Privat-Telefonate nicht gesetzlich unfallversichert
Handy

Hessisches Landessozialgericht, Az. L 3 U 33/11

Während der beruflichen Tätigkeit stehen Beschäftigte unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Unterbrechungen der Arbeit aufgrund privater Tätigkeiten führen jedoch auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes. In einem aktuellen Urteil hat das Hessische Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 3 U 33/11 entschieden, dass privates Telefonieren während der Arbeitszeit nicht vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst wird. Ereignet sich hierbei bzw. im Zusammenhang mit der Privattelefonie ein Unfall, kommt der gesetzliche Unfallversicherungsträger nicht mit Leistungen auf.

Der Unfall eines Lagerarbeiters

Das Hessische Landessozialgericht ...

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Erdbeer-Verkaufsstand

Urteil Bundessozialgericht vom 04.07.2013, B 2 U 3/13 R

Beschäftigte sind auf ihrem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Der Weg zur Arbeitsstätte und wieder zurück steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz); ereignet sich auf diesem Weg ein Unfall, muss die zuständige Berufsgenossenschaft hierfür mit Leistungen aufkommen. Die Leistungen reichen von der Heilbehandlung über die Zahlung von Verletztengeld bis hin zur Gewährung einer Verletzten- bzw ...

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Verkehrsunfall Regulierungsgespräch

Landessozialgericht Baden-Württemberg verneint UV-Schutz

Grundsätzlich genießen Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Wege zur und von der Arbeitsstätte. Ereignet sich auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte ein Unfall, spricht man vom sogenannten Wegeunfall, für den grundsätzlich der gesetzliche Unfallversicherungsträger mit Leistungen – von der Heilbehandlung ...

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Impfung

Sozialgericht Mainz vom 21.03.2013, Az.: S 10 U 48/11

Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. S 10 U 48/11) entschieden, dass ein Impfschaden, welchen die Klägerin nach einer Schweinegrippeimpfung erlitten hat, als gesetzlicher Arbeitsunfall zu werten ist. Mit dem Urteil hoben die Richter die ablehnende Entscheidung des Unfallversicherungsträgers aus, der den Impfschaden nicht als Arbeitsunfall anerkannt hatte.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine ...

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Wege

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 24.10.2012, Az. L 2 U 5220/10

Wege zur und von der Arbeitsstätte unterliegen grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Daher sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause erleiden, als Wegeunfälle zu qualifizieren und damit gesetzlich unfallversichert. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte am 24.10.2012 über den Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer bereits sein Büro ...

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Stewardess

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 20.09.2012, Az. 6 U 2770/12

Ob ein Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung gegeben ist, hängt immer davon ab ob die Tätigkeit, bei der der Unfall passiert, eine rechtlich bezeichnende Beziehung zur betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufzeigt, wodurch die Annahme eines inneren Zusammenhangs gerechtfertigt ist. Der Unfallversicherungsschutz entfällt in aller Regel, wenn der Verunfallte sich einer rein persönlichen ...

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