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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Tödlicher Treppensturz ist kein Arbeitsunfall
Hotelbar

Bundessozialgericht vom 30.03.2017, B 2 U 15/15 R

Das Bundessozialgericht kam in seinem Urteil vom 30.03.2017 (Az. B 2 U 15/15 R) zu der Entscheidung, dass es nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn ein Beschäftigter nach dem Ende einer beruflichen Tagung bei einem geselligen Beisammensein mit Kollegen einen Schaden erleidet.

Zu der Entscheidung führte die Klage eines Außendienstmitarbeiters einer Versicherung, der von seinem Arbeitgeber zu einem „Tag des Vertriebes“ eingeladen und dabei zu Schaden gekommen war.

Zum Sachverhalt

Der Arbeitgeber des Klägers hatte zu einer betrieblichen „Fortbildungsmaßnahme“ mit anschließendem Essen eingeladen. Nach der Fortbildungsmaßnahme ...

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Gesetzbuch

Als Nachweis war ein „wahrscheinliches Mesotheliom“ ausreichend

Zu den Versicherungsfällen im Unfallversicherungsrecht zählen Arbeitsunfälle und auch Berufskrankheiten. So zählt ein Mesotheliom (Tumor) des Rippenfells (Rippenfelltumor), welches durch Asbesteinwirkung hervorgerufen ist, zu den Berufskrankheiten, wobei bereits die „wahrscheinliche Diagnose“ nach aktuellem Kenntnisstand als Nachweis eines solchen Mesothelioms gilt.

Der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes ...

Weiterlesen: Rippenfelltumor ist Berufskrankheit

Pflegeperson

Unfallversicherungsschutz seit 01.01.2017 ab Pflegegrad 2

Zum 01.01.2017 wurde eine umfangreiche Reformierung der Sozialen Pflegeversicherung durchgeführt. Kernpunkte der Pflegereform waren eine komplette Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Einführung von fünf Pflegegraden. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade überführt. Seit dem Jahr 2017 steht zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr der Hilfebedarf, sondern der Grad der ...

Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen ab 2017

Gericht

Urteil LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2016, L 6 U 3639/16

Arbeitsunfälle sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 SGB VII) Unfälle von Versicherten, die diese infolge einer den Versicherungsschutz (UV-Schutz) begründenden Tätigkeit erleiden. Dabei handelt es sich um zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, welche zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

In der Praxis gibt es zahlreiche Streitigkeiten, was als Arbeitsunfall anerkannt werden ...

Weiterlesen: Nachbarschaftsstreit ohne UV-Schutz

Zu Hause

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 07.04.2015, L 6 U 11/15

Die Fahrten zur und von der Arbeitsstelle stehen unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich auf diesen Wegen ein Unfall, werden die Leistungen erbracht, die der Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung vorsieht. Auch Fahrten, in denen für die Arbeitswege eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, sind gesetzlich unfallversichert.

In einem Beschwerdefall hat das Landessozialgericht ...

Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz endet bei Ankunft zu Hause

Home-Office

Urteil Bundessozialgericht vom 05.07.2016, Az. B 2 U 2/15 R

Grundsätzlich unterliegen Unfälle, welche sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, dem Unfallversicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung. Ereignet sich jedoch ein Unfall im häuslichen Bereich, in dem eine berufliche Tätigkeit im Rahmen eines Home-Office-Arbeitsplatzes ausgeübt wird, ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht gegeben.

Das Bundessozialgericht musste sich mit einem ...

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