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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Zeckenbiss nicht als Arbeitsunfall anerkannt
Zeckenbiss

Urteil Landessozialgericht Thüringen vom 09.08.2017, L 1 U 150/17

Ein Zeckenbiss kann im Einzelfall auch als Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden, was zur Folge hat, dass die Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) vom zuständigen Unfallversicherungsträger erbracht werden müssen.

Mit Urteil vom 09.08.2017 musste das Thüringer Landessozialgericht über einen Fall entscheiden, ob ein Zeckenbiss, den eine Beschäftigte erlitten hat, als Arbeitsunfall im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII anerkannt werden muss.

Zeckenbiss einer Lehrerin

Geklagt hatte eine Lehrerin, die bei einem Sportfest einer staatlichen Grundschule am 01.06.2012 Aufsicht geführt hatte. Beim Duschen am ...

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Bier

Bierwanderung stand nicht unter gesetzlichen UV-Schutz

Oftmals gibt es Rechtstreitigkeiten, ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung oder um einen privaten Unfall handelt, weshalb die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hierüber entscheiden müssen. In einem Fall hatte das Hessische Landessozialgericht einen Unfall nicht als Arbeitsunfall bestätigen können, in dem die Klägerin während einer Bierwanderung gestürzt und sich dabei am ...

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Tätlichkeit am Arbeitsplatz

Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 22.11.2017, L 1 U 1277/17

Ob ein Fenster am Arbeitsplatz geöffnet oder geschlossen werden soll, kann schon einmal Diskussionen unter Kollegen auslösen. Die Frage, ob bei einer emotionalen Eskalation mit handgreiflicher Auseinandersetzung (Tätlichkeit) dann ein Arbeitsunfall vorliegt, darüber musste das Landesozialgericht Baden-Württemberg entscheiden.

Im vorliegenden Fall musste der Kläger mit dem Firmentransporter nach einem ...

Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz bei Tätlichkeit am Arbeitsplatz

Polizei

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 17.10.2017, L 3 U 70/14

Erleidet ein Beschäftigter aufgrund von polizeilichen Maßnahmen, welche durch die berufliche Tätigkeit begründet sind, einen Gesundheitsschaden, so handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesem Ergebnis kam das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 17.10.2017, das unter dem Aktenzeichen L 3 U 70/14 gesprochen wurde.

Ungerechtfertigte polizeiliche ...

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Hotelbar

Bundessozialgericht vom 30.03.2017, B 2 U 15/15 R

Das Bundessozialgericht kam in seinem Urteil vom 30.03.2017 (Az. B 2 U 15/15 R) zu der Entscheidung, dass es nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn ein Beschäftigter nach dem Ende einer beruflichen Tagung bei einem geselligen Beisammensein mit Kollegen einen Schaden erleidet.

Zu der Entscheidung führte die Klage eines Außendienstmitarbeiters einer Versicherung, der von seinem Arbeitgeber zu ...

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Gesetzbuch

Als Nachweis war ein „wahrscheinliches Mesotheliom“ ausreichend

Zu den Versicherungsfällen im Unfallversicherungsrecht zählen Arbeitsunfälle und auch Berufskrankheiten. So zählt ein Mesotheliom (Tumor) des Rippenfells (Rippenfelltumor), welches durch Asbesteinwirkung hervorgerufen ist, zu den Berufskrankheiten, wobei bereits die „wahrscheinliche Diagnose“ nach aktuellem Kenntnisstand als Nachweis eines solchen Mesothelioms gilt.

Der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes ...

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