Entgeltersatzleistungen

Dynamisierungssatz für Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder VerletztengeldVerletztengeld, werden nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes dynamisiert, also der Lohnentwicklung angepasst.

Der Anpassungsfaktor, der ab 01.07. eines Jahres gilt, wird jeweils zum 30.06. eines Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und gilt dann ein Jahr bzw. zwölf Monate.

Dynamisierungsfaktor ab 01.07.2008

Für die Zeit ab 01.07.2008 beträgt der Dynamisierungsfaktor für Entgeltersatzleistungen 1,0140. Dieser Faktor gilt für den Zeitraum bis einschließlich 30.06.2009.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird voraussichtlich Ende Juni 2008 erfolgen.

Hintergrund

Der Dynamisierungsfaktor wird errechnet, indem die Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer für das vergangene Kalenderjahr durch die entsprechenden Bruttolöhne und –gehälter für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt werden.

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