Renten wegen Erwerbsminderung
Mit dem 01.01.2001 wurde das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt. Die bis dahin im Gesetz vorgesehene
- Rente wegen Berufsunfähigkeit und die
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
wurde abgeschafft. Dafür wurde die
- Rente wegen voller Erwerbsminderung und die
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
eingeführt. Der wohl stärkste Eingriff in das Recht der Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) war, dass Versicherte keinen Berufsschutz mehr haben. Das bedeutet, dass bei der Beurteilung, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung besteht, die bisherig berufliche Tätigkeit außer Acht bleibt.
Besitzschutz
Mit der Rentenreform im Jahr 2001 wurde Versicherten, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ein sogenannter Besitzschutz eingeräumt. Bei diesen Versicherten wird mit der
noch die bisherige berufliche Tätigkeit berücksichtigt.
Die Renten wegen Erwerbsminderung werden maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet.