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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Das durchschnittliche Entgelt

Das Durchschnittsentgelt ist ein bedeutender Faktor bei der Rentenberechnung. Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten werden dadurch bestimmt, indem das individuell erzielte beitragspflichtige Entgelt durch das Durchschnittsentgelt (durchschnittliche Entgelt) aller Versicherten dividiert (geteilt) wird.

Vorläufiges und endgültiges Durchschnittsentgelt

Liegt das endgültige Durchschnittsentgelt für ein Kalenderjahr noch nicht fest, ist dieses jedoch für die Rentenberechnung erforderlich, wird ein vorläufiger Wert bestimmt. Dies ist immer für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr der Fall, da hier noch keine statistischen Daten vorliegen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird durch Rechtsverordnung festgelegt.

Keine nochmalige Rentenberechnung

Sofern für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr die Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung anhand des vorläufigen Durchschnittsentgeltes vorgenommen wurden, wird keine nochmalige Rentenberechnung durchgeführt, wenn das tatsächliche Durchschnittsentgelt bekannt ist. Hier verbleibt es bei der Feststellung der Rentenhöhe!

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