Rentenversicherung der Angestellten

In der Vergangenheit wurde zwischen der Rentenversicherung für Angestellte und für Arbeiter unterschieden. Die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern war historisch bedingt. Während die Angestellten durch die „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“ (BfA) versichert wurden, waren für die Arbeiter die Landesversicherungsanstalten (LVA) zuständig.

Seit dem 01.10.2005 führen die Rentenversicherungsträger den einheitlichen Namen „Deutsche Rentenversicherung“.

Die ehemalige Angestelltenversicherung „firmiert“ unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung Bund“, die Regionalträger (ehemals LVA) unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ mit einem Zusatz der entsprechenden Region, z. B. „Deutsche Rentenversicherung Nordbayern“.

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