Rentenabschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung

Bei Renten wegen Erwerbsminderung, zu denen die

zählt, wird ein Rentenabschlag in Abzug gebracht. Dieser erfolgt dann, wenn der Versicherte die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente, ist jedoch auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.