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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Kindererziehungszeit

Bei Kindererziehungszeiten handelt es sich um rentenrechtliche Zeiten (also im gesetzlichen Rentenrecht) der Erziehung eines Kindes. Bei Geburten vor dem 01.01.1992 galten bis Juni 2014 Kindererziehungszeiten im Umfang von einem Jahr als Pflichtbeitragszeiten. Bei Geburten nach dem 31.12.1991 sind dies drei Jahre.

Das am 23. Mai 2014 vom Bundestag verabschiedete RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht ab Juli 2014 Kindererziehungszeiten im Umfang von zwei Jahren vor, wenn das Kind vor dem 01.01.1992 geboren wurde. In den Genuss von dieser Leistungsverbesserung kommen nicht nur alle „Neurentner“, sondern auch alle Bestandsrentner.

Bis zum 10. Lebensjahr des Kindes wird die Zeit der Kindererziehung als Berücksichtigungszeit bezeichnet.

Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind sowohl Mütter als auch Väter. Ebenfalls kommen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für die Anerkennung einer Kindererziehungszeit in Betracht.

Wem die Kindererziehungszeit gutgeschrieben wird

Die Kindererziehungszeit kann unter den Erziehenden aufgeteilt werden. Jedoch ist es nicht möglich, dass dieselbe Zeit (z. B. das Kalenderjahr 2014) unter den Erziehenden aufgeteilt wird. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, dass z. B. Mutter und Vater für das Jahr 2014 eine Kindererziehungszeit mit dem halben Wert auf dem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben bekommen.

Soll die Kindererziehungszeit unter den Erziehenden aufgeteilt werden, ist hierüber eine Erklärung beim Rentenversicherungsträger abzugeben. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird unterstellt, dass die Mutter das Kind erzogen hat.

Kontenklärung

Sofern Zeiten der Erziehung von Kindern aktuell noch nicht im Rentenversicherungsverlauf gespeichert sind, sollte dies im Rahmen einer Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) nachgeholt werden. Hierfür stehen Ihnen gerichtlich zugelassene Rentenberater kompetent zur Verfügung.

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