Der SV-Ausweis in der ehemaligen DDR

In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden Angaben über

  • die Ausbildung,
  • den beruflichen Werdegang,
  • die Versicherungsverhältnisse,
  • das Einkommen,
  • Pflegezeiten,
  • Krankheits- und Arbeitsausfalltage und
  • Angaben zur FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung)

im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung eingetragen.

Der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da es sehr schwer ist, die Nachweise über die DDR-Zeiten zu besorgen.

Tipp

Sind die Zeiten, die im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung eingetragen sind, noch nicht im Rentenversicherungskonto/Versicherungsverlauf gespeichert, sollten diese im Rahmen einer Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) gemeldet werden. Gerichtlich zugelassene Rentenberater führen für Sie die Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger durch.

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