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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip gibt es in der Privaten Krankenversicherung.

Äquivalenzprinzip bedeutet, dass der Leistungsanspruch von der Höhe der Prämie (des Beitrages) abhängt. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Umfang des Leistungsanspruchs, nach Alter, Geschlecht, Familienstand, usw.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen nach dem Solidaritätsprinzip geleistet.

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