Die Bedeutung des Aut idem-Begriffes

Der Begriff "aut idem" wird auf Arzneimittelverordnungen verwenden. Übersetzt bedeutet der Begriff "oder das Gleiche".

Bedeutung

Hat der Arzt lediglich einen Wirkstoff bzw. ein Arzneimittel unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet, muss grundsätzlich der Apotheker unter den drei günstigsten Arzneimitteln, die wirkstoffgleich sind, eines auswählen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag abschlossen hat. In diesen Fällen muss dann das Arzneimittel abgegeben werden, für das ein Rabattvertrag besteht.

Möchte der Arzt jedoch nicht, dass der Apotheker wählen kann bzw. muss, ist ein Kreuz bei „aut idem“ anzubringen. Das Kreuz bedeutet dann, dass der Apotheker genau das vom Arzt verordnete Arzneimittel abgeben muss.

Wirkstoffgleich

Wirkstärke und Packungsgröße müssen identisch, die Darreichungsform muss gleich bzw. austauschbar und das Mittel muss für den gleichen Indikationsbereich zugelassen sein. Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit enthalten die Arzneimittelrichtlinien.

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