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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind rentenrechtliche Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die vor dem Jahr 1992 und nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden konnten.

War der Rentenversicherte aufgrund außergewöhnlicher Umstände an der Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung gehindert, die nicht in seiner Person begründet waren, können diese Zeiten als Ersatzzeiten anerkannt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass während dieser Zeit keine Versicherungspflicht vorgelegen hat und kein gesetzlicher Ausschlusstatbestand vorliegt.

Beispiele

Beispiele für Ersatzzeiten sind z. B.:

  • Internierung oder Verschleppung, Rückkehrverhinderung,
  • Zeiten nach dem Häftlingshilfegesetz oder Freiheitsentzug,
  • Zeiten der Flucht, Vertreibung, Aus- oder Umsiedlung,
  • u. s. w.

Beratung bei einer Kontenklärung

Ein Rentenberater berät Sie - unabhängig von den Rentenkassen - im Zusammenhang mit einer Kontenklärung oder Prüfung eines Rentenbescheides, ob rentenrechtliche Ersatzzeiten vorliegen.

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