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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Kinderuntersuchung

Versicherte Kinder haben gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf die sogenannten Kinderuntersuchungen.

Die Kinderuntersuchungen dienen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Altersgrenzen

Der Anspruch auf die Untersuchungen besteht bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf eine Untersuchung nach Vollendung des 10. Lebensjahres.

Umfang

Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt neun Untersuchungen. Die erste Untersuchung soll unmittelbar nach der Geburt vorgenommen werden.

Für die Untersuchungen, die U1 bis U9 bezeichnet werden, gibt es genau festgelegt Zeiträume, in welchem Lebensalter (bzw. in welcher Toleranzgrenze) diese durchgeführt werden können.

Die Untersuchung nach Vollendung des 10. Lebensjahres (Jugenduntersuchung) kann einmal durchgeführt werden.

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