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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Witwe / Witwer

Witwe bzw. Witwer ist jemand dann, wenn im Zeitpunkt des Todes eine rechtgültige Ehe mit dem Verstorbenen bestanden hat.

Bei einer Heirat im Inland ist grundsätzlich die Eheschließung vor einem Standesbeamten erforderlich. Für die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe genügt die Beachtung der maßgebenden Gesetze am Ort der Eheschließung.

Stirbt ein Versicherter nach Verkündung des Scheidungsurteils, aber noch vor dessen Rechtskraft, ist die Ehe nicht wirksam geschieden. Der überlebende Ehegatte besitzt dann dennoch den Status einer Witwe bzw. eines Witwers.

Witwenrente / Witwerrente

Sowohl die Gesetzliche Rentenversicherung als auch die Gesetzliche Unfallversicherung (Zweige der Sozialversicherung) sehen Leistungsansprüche in Form einer Witwenrente / Witwerrente vor.

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