Arbeitnehmer und die Sozialversicherung

Zu den Arbeitnehmer zählen die beschäftigten Angestellten und Arbeiter.

Diese abhängig Beschäftigten unterliegen in der Regel der Versicherungpflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.

Merkmale eines Arbeitnehmer

Gekennzeichnet ist ein Arbeitnehmer durch die Merkmale, dass er

  • sich in den Betrieb des Arbeitgebers einzugliedern hat,
  • vom Arbeitgeber kontrolliert wird,
  • an bestimmte Arbeitszeiten gebunden ist bzw. die Verpflichtung hat, genaue Weisungen über die zeitliche Einteilung der Arbeit zu befolgen,
  • kein Unternehmerrisiko hat,
  • in der Regel wirtschaftlich abhängig ist,
  • u. s. w.

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