Arbeitgeber und die Sozialversicherung

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Arbeitgeber haben gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse) für jeden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversicherten Beschäftigten umfassende Meldepflichten zu erfüllen.

Merkmale eines Arbeitgeber

Gekennzeichnet ist der Arbeitgeber dadurch, dass dieser

  • das Unternehmerrisiko trägt,
  • über Zeit, Ort, Art und Weise der Arbeitserbringung der Arbeitnehmer bestimmt,
  • ein Kontrollrecht hat,
  • Vorhandensein einer (in der Regel) eigenen Betriebsstätte,
  • Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeiskraft,
  • u. s. w.