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Gutachter

Wann ein ärztlicher Sachverständiger befangen ist

Wann ist ein ärztlicher Sachverständiger befangen und muss während eines sozialgerichtlichen Verfahrens abgelehnt werden? Hier musste sich kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen positionieren. Lesen Sie hier, was das LSG mit Beschluss vom 26.10.2007 (Az. L 5 B 23/07 KR) entschieden hat.

Hintergrund

Ein Versicherter wollte von seiner Krankenkasse für einen längeren Zeitraum Krankengeld gezahlt bekommen. Daher hatte das zuständige Sozialgericht den medizinischen Sachverhalt mittels einer Beweisanordnung ermittelt. Als Sachverständige wurde eine Orthopädin bestimmt, die den Versicherten in ihren Praxisräumen gutachterlich untersucht hat.

Nachdem das Gutachten erstellt wurde und die Orthopädin darin unter anderem feststellte, das sich der Versicherte ohne fremde Hilfe zügig an- und auskleiden kann, lehnte dieser die Sachverständige ab. Als Begründung führte er an, dass die Sachverständige während des Be- und Entkleidevorgangs nicht im Raum anwesend war und deshalb eine Befangenheit vorliegen würde.

Die Gutachterin erwiderte mit dem Argument, dass sie nach der Untersuchung bewusst den Raum verlassen würde, die zu untersuchende Person jedoch sehr wohl beobachtet wird.

Entscheidung des Sozial- und Landessozialgerichts

Zuerst hat das zuständige Sozialgericht das Gesuch des Klägers zurückgewiesen und ausgeführt, dass die ärztlichen Sachverständigen nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, weil diese teilweise heimlich und ohne Wissen den Versicherten beobachtet habe. Daraufhin legte der Versicherte Beschwerde beim Landessozialgericht ein.

Auch das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde per Beschluss vom 26.10.2007 (Az. L 5 B 23/07 KR) zurückgewiesen. Das LSG meldete keine Bedenken dagegen an, dass Feststellungen, die durch ein bewusstes Verlassen des Untersuchungsraumes seitens des Gutachters, wegen Befangenheit nicht berücksichtigt werden können. Vielmehr sei es legal, dass der Gutachter auch auf Beobachtungen außerhalb einer konkreten Untersuchungssituation abstelle.

Fazit

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung gründen sich Entscheidungen häufig auf medizinische Aussagen. Dabei wird in der Praxis oft eine fehlende Objektivität der Gutachter bemängelt.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen setzt die Maßstäbe, wann ein Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, sehr hoch an.

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Stellen Sie Ihre Fragen an die Rentenberater Herr Helmut Göpfert und Herr Marcus Kleinlein.

Bildnachweis: © Michaela Rofeld

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