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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung
Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkung des freiwilligen Wehrdienstes

Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zeitgleich wurde die bis dahin bestehende Wehrpflicht ausgesetzt. Der Wehrdienst lebt erst dann wieder auf, wenn entsprechend des Grundgesetzes der Spannungs- oder Verteidigungsfall eintritt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass ab dem 01.07.2011 der Wehrdienst auf freiwilliger Basis absolviert werden kann. Hierzu haben sowohl Männer als auch Frauen Gelegenheit. Der freiwillige Wehrdienst hat eine Dauer zwischen zwölf und 23 Monaten, wobei die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Während der Probezeit kann von den Wehrdienstleistenden, aber auch von der Bundeswehr das Dienstverhältnis ...

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Sport

Amateursportler und versicherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich in der Sozialversicherung der Versicherungspflicht. Eine Beschäftigung wiederum ist nach den gesetzlichen Vorschriften die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. In der Praxis entstehen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung immer wieder Herausforderungen, die Sozialversicherungspflicht von ...

Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht von Amateursportlern

Arbeitsverhältnis

Sozialversicherungsschutz wurde rückwirkend aufgehoben

Damit in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht eintritt, muss eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden. Erfüllen Arbeitnehmer diese Tatbestandsvoraussetzungen, sind sie kraft Gesetzes in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Wird eine Beschäftigung bei einem Familienangehörigen ausgeübt, kann grundsätzlich auch Versicherungspflicht in der ...

Weiterlesen: Scheinarbeitsverhältnis begründet keinen Versicherungsschutz

Kapitalbeteiligung

Voraussetzungen für Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Zahlreiche Unternehmen räumen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit ein, sich mit ihrem Kapital am Unternehmen zu beteiligen. Dies kann beispielsweise durch den Erwerb von Belegschaftsaktien, durch Genussrechte und Genussscheine Wandelschuldverschreibungen, Stammeinlagen, Geschäftsanteile oder stille Beteiligungen erfolgen. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...

Weiterlesen: Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen

Ringer

Ringer eines Bundesligavereins sind Selbstständige

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind Ringer eines Bundesligavereins als Selbstständige anzusehen. Das Landessozialgericht für das Saarland hatte sich mit seiner Entscheidung vom 12. November 2010 - Aktenzeichen: L 7 R 176/09, L 7 R 179/09 mit der Frage zu beschäftigen, ob zwei Ringer eines saarländischen Bundesligavereins als Arbeitnehmer des Vereins oder aber als Selbstständige anzusehen sind. Für den Fall, dass diese als ...

Weiterlesen: Ringer waren nicht sozialversicherungspflichtig

Kantine

Essenszuschuss unterliegt der Beitragspflicht

Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung erhalten, unterliegt in der Sozialversicherung grundsätzlich der Beitragspflicht. Unter das Arbeitsentgelt fallen nicht nur die Barbezüge, sondern auch die Sachleistungen, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Auch ein Essenszuschuss ist als Arbeitsentgelt anzusehen. Damit müssen aus diesem Essenszuschuss Beiträge zur ...

Weiterlesen: Essenszuschuss ist Arbeitsentgelt