Das Versicherungskonto bei der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für jeden Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung wird ein Versicherungskonto (RV-Konto) geführt. Dieses Versicherungskonto enthält sämtliche Daten und Informationen, die für eine Leistungsgewährung erforderlich sind und spiegelt letztendlich die individuelle Erwerbsbiographie wider.

Inhalt des Versicherungskontos

Das Versicherungskonto wird unter der persönlichen Rentenversicherungsnummer geführt. Die ersten zwei Stellen der Versicherungsnummer geben einen Hinweis auf die Rentenkasse, die die Nummer vergeben hat, dann folgt das Geburtsdatum (TTMMJJ), der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamen. Die nächsten zwei Zahlen geben Aufschluss darüber, ob es sich um eine weibliche bzw. einen männlichen Versicherten handelt (weiblich = 50 bis 99, männlich = 00 bis 49). Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Die Rentenversicherungsnummer wird einmalig vergeben und bleibt damit das gesamte Leben unverändert.

In dem Versicherungskonto sind sowohl die persönlichen Daten als auch sämtliche rentenrechtliche Zeiten enthalten. Zu den persönlichen Daten gehören der Vorname und der Familienname, der Geburtsname, der Geburtsort und die Anschrift. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören alle Daten, welche für eine Leistungsgewährung und die Leistungshöhe maßgebend sind. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören die Beitragszeiten, die beitragsfreien Zeiten und die Berücksichtigungszeiten.

Rentenrechtliche Zeiten

Die Beitragszeiten der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiten, für die Beiträge gewährt wurden. Dies können Pflichtbeiträge oder freiwillig geleistete Beiträge sein. Die Pflichtbeiträge werden im Wesentlichen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, aber auch aufgrund des Bezugs von Kranken-, Übergangs-, Verletzten- und Arbeitslosengeld geleistet. Um freiwillige Beiträge handelt es sich, wenn ein Versicherter ohne Versicherungszwang Beiträge entrichtet.

Beitragsfreie Zeiten sind rentenrechtliche Zeiten, für die keine Beiträge geleistet wurden, die aber dennoch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Anrechnungszeiten (z. B. Zeiten der Schulausbildung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr).

Berücksichtigungszeiten im Rentenrecht sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

Kontenklärung

Die Rentenversicherungskonten sollen möglichst geklärt sein. Das heißt, dass sämtliche relevante Daten, vor allem die rentenrechtlichen Zeiten, im Versicherungskonto abgespeichert sein sollen. Damit dies der Fall ist, wirken die Rentenversicherungsträger darauf hin und versenden spätestens im Jahr nach Vollendung des 43. Lebensjahres einen Versicherungsverlauf. Damit werden die Versicherten aufgefordert, das Rentenversicherungskonto auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten zu prüfen. In der Folgezeit erfolgt dann im Sechs-Jahres-Turnus eine Kontenklärung.

Hilfe von Rentenberatern

Die Versicherten sind verpflichtet, bei der Kontenklärung entsprechend mitzuwirken. Hierzu sind alle erheblichen Tatsachen anzugeben und auch entsprechende Unterlagen, welche für die Anerkennung der rentenrechtlichen Zeiten relevant sind, anzugeben.

Registrierte Rentenberater, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten, sind bei der Klärung der Rentenversicherungskonten behilflich und führen diese kompetent und zuverlässig für ihre Mandanten durch.

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Nachdem eine Kontenklärung erfolgreich durchgeführt wurde, erlässt der Rentenversicherungsträger einen sogenannten Vormerkungsbescheid. In diesem Vormerkungsbescheid werden alle rentenrechtlichen Zeiten, welche länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt. Ändern sich, nachdem ein Vormerkungsbescheid erstellt wurde, die Rechtsgrundlagen der Daten, die verbindlich festgestellt wurden, kann die Vormerkung aufgehoben werden und entsprechend der dann aktuellen Rechtslage angepasst werden.

Weitere Informationen zum Rentenversicherungskonto

Neben einem Vormerkungsbescheid können Versicherte noch, um Einblick in die aktuell gespeicherten Daten des Rentenversicherungskontos zu erhalten, einen Versicherungsverlauf anfordern.

Darüber hinaus versendet der Rentenversicherungsträger unaufgefordert noch Renteninformationen und Rentenauskünfte.

Renteninformationen

Hat ein Versicherter das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in seinem Rentenversicherungskonto abgespeichert, wird jedes Jahr von der zuständigen Rentenkasse eine Renteninformation versandt. Diese Renteninformation enthält die Höhe der Beitragsleistungen. Darüber hinaus wird die Höhe der Rentenanwartschaften auf die Regelaltersgrenze und auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen. Zudem wird eine Rentenhochrechnung vorgenommen. Hier wird unterstellt, dass der Versicherte bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie in den letzten fünf Jahren leistet. Bei den Hochrechnungen wird ein Betrag ohne einer künftigen Rentendynamisierung ausgewiesen und darüber hinaus noch jeweils eine Hochrechnung mit einer angenommenen Rentenerhöhung von jährlich einem Prozentpunkt und von jährlich zwei Prozentpunkten. Rentennahe Jahrgänge erhalten nur eine Hochrechnung mit einer angenommenen Rentendynamisierung von einem Prozentpunkt jährlich.

Rentenauskunft

Eine Rentenauskunft ist eine im Vergleich zur Renteninformation ausführlichere Darstellung der Rentenansprüche. Eine Rentenauskunft kann von jedem Versicherten jederzeit angefordert werden und wird von der Rentenkasse automatisch mit Vollendung des 55. Lebensjahres im Drei-Jahres-Turnus bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versandt. Mit der Rentenauskunft wird in den jeweiligen Jahren die zuvor versandte Renteninformation ersetzt.

Anhand der Rentenauskunft sind für die Versicherten die Rentenansprüche ersichtlich, auf die individuell ein Anspruch besteht und wann die Altersrenten frühestmöglich beansprucht werden können. Darüber hinaus wird ein detaillierter Überblick über die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, zu den Hinterbliebenenrenten und zur Regelaltersrente gegeben.

Die Rentenauskunft enthält, wie auch die Renteninformation, Hochrechnungen der Altersrenten bis zur individuellen Regelaltersgrenze.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind nicht nur bei der Klärung des Rentenversicherungskontos behilflich, sondern beraten und vertreten ihre Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, sofern sich eine Auswirkung auf eine gesetzliche Rente ergibt. So prüfen die gerichtlich geprüften Experten u. a. auch Rentenbescheide nach korrekter Berechnung und vertreten ihre Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

Die registrierten Rentenberater erstellen auch Rentengutachten, mit denen anhand der tatsächlich zu erwartenden versicherungspflichtigen Einnahmen die spätere Rente (auf die zu den unterschiedlichen Zeitpunkten ein Anspruch besteht) berechnet wird.

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