Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Der Vorschuss im Sozialversicherungsrecht

Besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Geldleistung, z. B. Rente oder Krankengeld, und benötigt der Rentenversicherungsträger bzw. die Krankenkasse bis zur Feststellung der endgültigen Höhe Leistung noch längere Zeit, kann ein Vorschuss ausgezahlt werden.

Antrag

Der Vorschuss auf die Geldleistungen sollte bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden.

Ein gezahlter Vorschuss wird dann später mit der tatsächlichen Leistung verrechnet, so dass dem Versicherten noch dem Sozialversicherungsträger weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Sinn und Zweck

Ein Vorschuss erfüllt den Zweck, dass dem Versicherten, der auf die laufende Geldleistung angewiesen ist, kein ...

Weiterlesen: Vorschuss bei Geldleistungen

Widerspruch

Sofern ein Versicherter mit einer Entscheidung eines Trägers der Sozialversicherung nicht einverstanden ist, kann der Bescheid mit einem Widerspruch angefochten werden.

Widerspruchsfrist

Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monates bzw. wenn der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, innerhalb eines Jahres möglich, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde.

Der Weg des Leistungsantrages

Wie der Weg eines Leistungsantrages ist, kann unter Weg des ...

Weiterlesen: Widerspruch | Sozialversicherung

Der Eckrentner

Als Eckrentner wird im Volksmund ein Standardrentner bezeichnet, der 45 Jahre lang als Durchschnittsverdiener Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und daraus 45 Entgeltpunkte erzielt hat.

Abstrakte Orientierungshilfe

Der Eckrentner ist lediglich eine abstrakte Orientierungshilfe in der Rentenversicherung, um das Standard-Rentenniveau zu verdeutlichen.

In der Praxis dürfte ein Standardrentner nicht vorkommen!

Weiterlesen: Eckrentner | Standardrentner

Zugangsfaktor

Mit dem Zugangsfaktor wird bei der Rentenberechnung der vorzeitige oder auch der hinausgeschobene Rentenbezug berücksichtigt.

Der Zugangsfaktor ist grundsätzlich 1,0. Hier entspricht die Zahl der Entgeltpunkte den persönlichen Entgeltpunkten.

Erhöhung des Zugangsfaktors

Wird die Rente wegen Alters nach Vollendung des 65. Lebensjahres trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Zugangsfaktor. Mit einem Zuschlag wird damit die kürzere ...

Weiterlesen: Zugangsfaktor bei Rentenberechnung

Die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind - neben den Unfallkassen - Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die Berufsgenossenschaften (BG) sind für die Leistungsgewährung bei Arbeitsunfälle, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständig.

Lesen Sie hierzu auch:

Weiterlesen: Berufsgenossenschaft | BG

Der Rentenbescheid von der GRV

Ein Rentenbescheid von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Verwaltungsakt, mit dem

  • Rentenanspruch,
  • Anspruchsart,
  • Anspruchsdauer und
  • Rentenhöhe

festgestellt wird.

Der Rentenberechtigte kann den Rentenbescheid mit dem Rechtsbehelf des Widerspruches anfechten.

Prüfung des Rentenbescheides

Ein Rentenbescheid sollte durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater geprüft werden! Lesen Sie hierzu:

Weiterlesen: Rentenbescheid | Verwaltungsakt