Politik

SPD setzt sich für eine Verlängerung der Förderung der Altersteilzeit ein

Die durch die Bundesagentur für Arbeit, kurz: BA geförderte Altersteilzeitarbeit ist nur noch bis zum 31.12.2009 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Altersteilzeit begonnen sein, wenn der Arbeitgeber die Förderung in Anspruch nehmen möchte.

Die Altersteilzeitarbeit ist sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern äußerst beliebt. Dies vor allem deshalb, weil Arbeitnehmer durch die Altersteilzeit einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente realisieren können und dabei rentenrechtlich sehr gute Vorteile zugesprochen bekommen. So zahlt der Arbeitgeber, obwohl sich das Arbeitsentgelt deutlich reduziert, aus mindestens 90 Prozent des bisherigen Brutto-Entgelts weiterhin die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Altersteilzeitarbeit entstehen also relativ geringe Renteneinbußen.

Verlängerung um fünf Jahre

Geht es nach dem Willen der SPD, die seit Beginn dieser Legislaturperiode in der Opposition sitzt, wird die Altersteilzeitarbeit um weitere fünf Jahre verlängert. Mit einer Verlängerung der Altersteilzeitarbeit soll der Personalabbau älterer Arbeitnehmer verhindert werden und zugleich eine Erleichterung für den Berufseinstieg Jüngerer erreicht werden. Dies beschreibt die Begründung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.

Aktuell erhält ein Arbeitgeber dann eine Förderung, wenn der freigewordene Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer besetzt wird, der die Berufsausbildung abgeschlossen hat. In Kleinbetrieben wird die Förderung bereits dann gewährt, wenn ein Auszubildender eingestellt wird.

Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber die Förderung auch dann erhalten, wenn er den Arbeitsplatz wieder mit einem Arbeitslosen besetzt. Nach den Plänen der SPD soll in diesen Punkt allerdings die Förderung nicht mehr möglich sein.

Wie die SPD in ihrer Vorlage ausführt, soll durch eine Verlängerung der Altersteilzeitarbeit bis zum Jahr 2014 ein Anreiz geschaffen werden, an Beschäftigungsverhältnissen mit über 50jährigen Arbeitnehmern festzuhalten. Zugleich soll jungen Nachwuchskräften eine Perspektive am Arbeitsmarkt gegeben werden.

Eine Verlängerung der Altersteilzeitarbeit hat nach Berechnungen der SPD finanzielle Mehrbelastungen für die Bundesagentur für Arbeit in der Größenordnung zwischen 20 und 720 Millionen Euro jährlich zur Folge. Die Einsparungen belaufen sich auf insgesamt 35 Millionen Euro.

Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Mit der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit steht Versicherten eine gesonderte Altersrente zur Verfügung. Wann ein Anspruch auf diese Altersrente besteht können Sie unter Altersrente nach Altersteilzeitarbeit nachlesen. Darüber hinaus stehen Ihnen registrierte Rentenberater für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

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