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Helmut Göpfert

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Regierung

Ab März 2009 erhalten Finanzämter Mitteilung über Rentenhöhe

Obwohl die Besteuerung von Alterseinkünften bereits im Jahr 2005 neu geregelt wurde, können im Herbst 2009 erstmals den Rentnern Steuernachzahlungen ins Haus stehen. Denn im Oktober 2009 werden die Rentenversicherungsträger den Finanzämtern so genannte Rentenbezugsmitteilungen übersenden. Damit werden die Rentner und die Renten „gläsern“, nichts bleibt den Finanzämtern mit den neuen Mitteilungen verborgen - also gläserner Rentner, gläserne Rente.

Inhalt der Meldungen

Die Rentenbezugsmitteilungen enthalten folgende Daten:

  • Name und Geburtsdaten des Alterseinkünftebeziehers,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Rentenbetrag und Rentenanpassungsbetrag,
  • Bezugszeitraum und
  • Rententräger.

Zur Abgabe der Meldung sind neben den gesetzlichen Rentenkassen, also der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung auch die Pensionskassen, die Anbieter von Riester- und Rürup-Rentenverträgen, der Spitzenverband der LSV, Pensionskassen und berufsständische Versorgungseinrichtugnen verpflichtet.

Die Rentenbezugsmitteilungen werden künftig jährlich den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. Bisher lagen allerdings die Möglichkeiten, die mit Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer geschaffen wurden, nicht vor. Daher wird nun der Zeitraum bis zum Jahr 2005 nachgemeldet.

Steuernachzahlungen möglich

Teilweise aus Unwissenheit und aufgrund einer nur unzureichenden Informationspolitik seitens des Gesetzgebers wurden die Alterseinkünfte nicht vollständig den Finanzbehörden gemeldet. Dies kann im Herbst 2009, wenn die Finanzämter durch die Rentenbezugsmitteilungen erstmals von den Alterseinkünften Kenntnis erlangen, zu Steuernachzahlungen bei den Rentnern führen.

Allerdings sind nicht die kompletten Alterseinkünfte steuerpflichtig. Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteils wird – je nach Rentenbeginn – von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 100 Prozent schrittweise erhöht. Dabei gilt ein extrem langer Übergangszeitraum; erst ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 sind die vollen (also 100 Prozent) Altersbezüge steuerpflichtig. Näheres können Sie hier nachlesen: Steuerpflicht von Alterseinkünften. Darüber hinaus bestehen Steuerfreibeträge, die einen Großteil der gesetzlichen Renten ohne Steuerabgaben belässt.

Auskünfte im konkreten Einzelfall gibt das zuständige Finanzamt.

Bildnachweis: © Joerg Michael Gehrke, York - Fotolia

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