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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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IBAN und BIC

Ab Juli 2008 ist von Neurentnern die IBAN und die BIC zu nennen

Europa wächst mehr und mehr zusammen. Daher ist ab Juli 2008 von Neurentnern dem Rentenversicherungsträger die IBAN und die BIC anzugeben. Bei einer Rentenantragstellung benötigen Versicherte daher ab sofort die IBAN und die BIC. Die herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl hat damit also ausgedient.

Die Abkürzung

  • IBAN“ steht für: International Bank Account Number
  • „BIC” steht für: Bank Identifier Code.

Sowohl die IBAN als auch die BIC werden auf den Kontoauszügen der Bank bereits seit längerer Zeit ausgewiesen und sind ebenfalls über das Online-Banking abrufbar. Sinn und Zweck der europaweit geregelten Bankverbindungsdaten ist, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Hierdurch soll der Kunde keine Unterschiede zwischen einer nationalen und einer grenzüberschreitenden Zahlung mehr in Kauf nehmen müssen.

Nur Neurentner betroffen

Von der Nennung der IBAN und BIC sind lediglich alle neuen Rentenbezieher ab Juli 2008 betroffen. Rentner, die bereits jetzt ihre Rente beziehen, müssen die neuen Nummern ihrer Rentenkasse nicht mitteilen. Auf diese Nummern stellen die Rentenversicherungsträger Ende dieses Jahres von selbst/automatisch um, ohne dass der Rentner etwas melden muss. Auch werden die Renten weiterhin pünktlich ausgezahlt.

Hilfe beim Rentenantrag

Sofern Sie das Rentenantragsverfahren in die Hände eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters geben, kümmert sich dieser, damit alle relevanten Daten der Rentenkasse gemeldet werden, u. a. natürlich auch die IBAN und BIC.

Rentenberater führen für Sie das komplette Rentenantragsverfahren durch, so dass dies für Sie völlig unkompliziert erfolgt und prüfen dann gleichzeitig den vom Rentenversicherungsträger erlassenen Bescheid, denn jeder dritte Rentenbescheid ist fehlerhaft!

Bildnachweis: © Stefan Balk