Rentenbezieher

20 Millionen Rentner erhalten 24,5 Millionen Renten

Aktuell gibt es in Deutschland ca. 20 Millionen Rentenbezieher. Diese Zahl wird in den Medien bei jeder Meldung genannt. So lautete kürzlich die Meldung, dass sich zum 01.07.2008 rund 20 Millionen Rentner über eine Rentenerhöhung von 1,1 Prozent freuen dürfen.

4,5 Millionen Rentner erhalten doppelte Bezüge

Doch für die 20 Millionen Rentner zahlen die Rentenversicherungsträger rund 24,5 Millionen Renten aus. Das hat damit zu tun, dass ca. 4,5 Millionen Rentner mehr als eine Rente beanspruchen. Einmal wird eine Rente aus der eigenen Versicherung, also z. B. eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen, einmal eine Hinterbliebenenrente, z. B. eine Witwen- bzw. Witwerrente.

Den größten Anteil der Doppel-Rentenbezieher bilden die Berechtigten auf eine Witwenrente. Hier erhalten nahezu 3,6 Millionen Frauen neben ihrer eigenen Rente eine Witwenrente.

Altersrente wird am häufigsten ausgezahlt

Die Altersrenten, zu denen

  • die Regelaltersrente,
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
  • die Altersrente für Frauen,
  • die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und
  • die Altersrente für langjährig Versicherte
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (seit 2012)

zählt, werden von den Rentenkassen am häufigsten ausgezahlt. Insgesamt werden ca. 16,6 Millionen Altersrenten geleistet. Die zweithäufigsten Renten, die ausgezahlt werden, sind die Hinterbliebenenrenten mit insgesamt mehr als 5,3 Millionen Rentenbeziehern.

Von der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Regionalträgern werden derzeit monatlich knapp 17 Milliarden Euro an Renten ausgezahlt. Hinzu kommen noch die Renten, die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ausgezahlt werden.

Unabhängige Beratung in Rentenangelegenheiten

Registrierte Rentenberater beraten – unabhängig von den Versicherungsträgern – in allen Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente.

Fragen Sie die Experten, die sich gerne Zeit für Sie nehmen und Sie auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) kompetent zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche vertreten.

Bildnachweis: © Finest Picture, dresden - Fotolia