Rente

Höhere Conterganrente ab 01.07.2008

Conterganopfer sollen ab dem 01.07.2008 eine höhere Rente erhalten. Das hat die Bundesregierung einstimmig am 27.02.2008 beschlossen. Dem Beschluss nach wird die Rente für die Opfer des Arzneimittels Contergan verdoppelt, wobei dann der Höchstsatz von derzeit 545,00 € auf 572,00 € angehoben wird. Aktuell erhalten die Betroffenen eine Rente, die je nach Schweregrad festgesetzt ist, zwischen 121,00 € und 545,00 €.

Mit dem Beschluss unterstreicht die Bundesregierung, dass sie weiterhin die Verantwortung für den vor 50 Jahren eingeführten Wirkstoffs Thalidomid übernimmt.

Rente wird von Conterganstiftung überwiesen

Die Conterganrente ist keine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Entschädigungsleistung wird durch die „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ (früher: „Hilfswerk für das behinderte Kind“) ausgezahlt. Die im Jahr 1972 gegründete Stiftung wurde deshalb ins Leben gerufen, um die Schädigung, die durch die Einnahme thalidomidhaltiger Arzneimittel seitens der Mutter bereits bei den ungeborenen Kinder während der Schwangerschaft eingetreten ist, finanziell auszugleichen und Betroffene zu unterstützen. Wurde das Arzneimittel Contergan während der Schwangerschaft eingenommen, hatte dies Missbildungen bei den Gliedmaßen, Augen, Ohren und der inneren Organe der Kinder zur Folge.

Erhöhte Aufwendungen

Die Erhöhung der Conterganrente wurde erforderlich, weil sich die Lebenslage der Betroffenen, insbesondere im mittleren Erwachsenenalter, verändert hat. Langjährige Fehlbelastungen von Gelenken und Muskulatur, führen dazu, dass nun umfangreichere Hilfen im Haushalt und medizinische Hilfen erforderlich sind. Der Gesetzgeber trägt durch die Rentenerhöhung dieser Entwicklung Rechnung.

Keine Anrechnung der Rente

Die Conterganrente zählt weder zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt noch als Gesamteinkommen. Das bedeutet, dass ein Bezug der Rente eine Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließen kann bzw. die Rente nicht bei der Belastungsgrenze für die Berechnung der Befreiung von den Zuzahlungen angerechnet wird.

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung

Für alle Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Fragen Sie die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten – die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein.

Bildnachweis: © Kautz15 - Fotolia