Finanzen im Alter

Die Sorge vieler Senioren um die Finanzen im Alter

... ist in manchen Fällen durchaus berechtigt. Der Verdienst während der Erwerbsphase hat einen großen Einfluss auf die spätere Rente.

Wie viel Geld bleibt mir, wenn ich in Rente bin? Gibt es staatliche Unterstützung? Wie sieht mein Lebensabend – finanziell betrachtet – aus? Diese und andere Fragen stellt sich die ältere Generation immer dann, wenn sie vorsichtig in die Zukunft lugt. Die Vogel-Strauß-Taktik ist nur wenig zielführend, deswegen dient dieser Ratgeber dazu, Transparenz in den Finanz-Dschungel zu bringen und einen Überblick zu geben.

1.) Der Rentencheck. Wie hoch fällt die Rente künftig aus?

Die Höhe der Rentenzahlung dürfte eigentlich für niemanden eine große Überraschung sein. Alljährlich meldet sich die Deutsche Rentenversicherung mit einer Aufstellung darüber, wie viel Rente dem Empfänger zusteht. Der wichtigste Teil des Schreibens befindet sich am rechten Rand. Diese Renteninformation beinhaltet

  • die Rente zum aktuellen Zeitpunkt (erste Zahl),
  • die aktuelle Rente unter der Vorgabe keiner weiteren Zahlungen an die Rentenkasse (zweite Zahl)
  • und die rein rechnerische Rente, die ab dem Rentenalter gilt (dritte Zahl).

Achtung: Der dritte Betrag, der aussagt, wie viel Rente der Empfänger des Schreibens bekommt, ist der Brutto-Betrag. Ein Teil der Rente ist zu versteuern. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommens- und Kirchensteuer sind von diesem Betrag abzuziehen. Während das eingangs erwähnte Schreiben einen reinen Informationscharakter hat, ist es empfehlenswert, den Rentenbescheid von einem Profi prüfen zu lassen.

2.) Die Kreditoptionen. Bekommt ein Rentner überhaupt einen Kredit?

Vielleicht kommt ein Rentner ja ganz gut damit über die Runden, was ihm von staatlicher Seite zusteht. Doch was, wenn unplanmäßig hohe Kosten auf ihn zukommen? Unrealistisch ist das nicht. So kann auch einem Senior das Auto kaputt gehen oder die Heizung plötzlich nicht mehr funktionieren. Selbst wer dafür im Laufe der Jahre Rücklagen bildet, ist dann als Eigentümer eines Eigenheims mit einer mächtigen Rechnung konfrontiert – beispielsweise dann, wenn die Heimatkommune Straßenbaumaßnahmen umsetzt. Wer wann bezahlt, verrät die Broschüre des ADAC.

Wird ein Senior mit einer hohen Rechnung konfrontiert, machen sich zunächst einmal Sorgenfalten breit, denn: Anders als mancher Berufstätige ist der Rentner nicht der beliebteste Kreditnehmer gängiger Bankinstitute. Die sogenannte Kreditausfallwahrscheinlichkeit stellt den größten Risikofaktor dar. Für den Rentner bedeutet das: Klinken putzen oder online vergleichen. Von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren auch Rentner, die unerwartet eine größere Rechnung zu begleichen haben und dafür einen Ratenkredit aufnehmen, wie ein Vergleich auf der Seite zeigt.

3.) Staatliche Unterstützung. Welche Möglichkeiten gibt es für Rentner?

Wer lange Zeit nicht in die Rentenkasse einbezahlt hat oder aufgrund eines niedrigen Gehalts nur wenig einzahlen konnte, der bekommt dafür häufig im Alter die Quittung. Falsch ist in diesem Zusammenhang die Annahme, dass Schule und Studium als Fehlzeiten gelten. Denn diese werden bis zu acht Jahren in den Berechnungen berücksichtigt. Die Folge eines niedrigen Verdienstes ist eine monatliche Rente, mit der der Lebensunterhalt nicht zu bestreiten ist. Ist dies der Fall, besteht für Rentner die Möglichkeit, die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Die Grundsicherung ist nicht vom Einkommen der Kinder abhängig, sondern berechnet sich mit Blick auf das eigene Einkommen und das des Ehepartners.

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Mit einem monatlichen Einkommen unter 823 Euro rät die Deutsche Rentenversicherung dazu, die Grundsicherung zu beantragen. Diese Zuschusszahlung umfasst alle Leistungen, die nach dem Sozialhilferecht gelten. Ausgaben für den Lebensunterhalt, für Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung), für Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Vorsorgebeiträge) sowie Mehrbedarf bei Schwerbehinderten und Sonderfällen fallen darunter.

Die Grundsicherung setzt buchstäblich bei der Grundversorgung an. Besteht Pflegebedarf, kann die Beantragung einer Pflegestufe passender sein.

Neben der Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen, ist auch zu prüfen, ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Steht die Option im Raum, eine Pflegestufe zu beantragen, ist dafür nicht das Rentenamt zuständig, sondern die Kranken- bzw. Pflegekasse. Welche Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sein müssen, weiß die DAK Gesundheitskasse.

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