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Helmut Göpfert

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Brasilien

Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien tritt am 01.05.2013 in Kraft

Zum 01.05.2013 tritt das neue deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Damit sind deutsche Arbeitnehmer in Brasilien und auch brasilianische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, umfangreicher geschützt. Das deutsch-brasilianische Sozialversicherungskommen wurde schon am 03.12.2009 unterzeichnet (s. Unterzeichnung des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens). Die Ratifikationsurkunden wurden nun durch Wilfried Grolig, dem deutschen Botschafter in Brasilien, und Garibaldi Alves Filho, dem brasilianischen Minister für Soziale Sicherheit ausgetauscht.

Das neue deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen ist nach den gleichen Prinzipien gestaltet, welche auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Das bedeutet, dass sowohl die deutschen als auch die brasilianischen Renten jeweils ungekürzt in das Partnerland überwiesen werden. Die Versicherungszeiten, welche in beiden Staaten zurückgelegt werden, können nach dem neuen Abkommen zusammengerechnet werden. Damit werden die einzelnen Versicherungszeiten, welche für die Erlangung der Rentenansprüche Voraussetzung sind, im jeweils anderen Land berücksichtigt. Lücken im Rentenversicherungsverlauf werden dadurch vermieden.

Durch das Sozialversicherungsabkommen wird ebenfalls erreicht, dass es bei befristeten Beschäftigungen nicht zu Doppelversicherungen kommt. Arbeitnehmer, die von deutschen Unternehmen nach Brasilien gesandt werden, können für die ersten 24 Monate weiterhin in der Deutschen Rentenversicherung bleiben. Gleiches gilt auch umgekehrt, wenn Arbeitnehmer eines brasilianischen Unternehmens nach Deutschland gesandt werden; diese bleiben in den ersten 24 Monaten der Beschäftigung weiterhin Mitglied der brasilianischen Rentenversicherung.

Als Verbindungsstellen für die Durchführung des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens agieren die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern. Diese Stellen sind damit zuständig, wenn sowohl deutsche als auch brasilianische Versicherungszeiten vorliegen, der Berechtigte als brasilianischer Staatsangehöriger in einem Drittstaat wohnt oder der Berechtigte in Brasilien wohnt.

Bildnachweis: © Marcio Silva

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