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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenauskunft

Renteninformationen werden seit 10 Jahren verschickt

Etwa 40 Millionen gesetzlich Rentenversicherte erhalten jährlich von ihrer Rentenkasse Post. Seit bereits zehn Jahren versenden die Rentenkassen Jahr für Jahr die sogenannten Renteninformationen an ihre Versicherten. Neben einer Übersicht über die bislang gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ist in der Renteninformation auch eine Hochrechnung enthalten, mit der die zu erwartende Rente ausgewiesen wird.

Zur Planung der Altersvorsorge

Die Renteninformation wird dann verschickt, wenn ein Versicherter das 27. Lebensjahr vollendet hat und bereits Beitragszeiten im Umfang von mindestens fünf Jahren vorliegen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand als Arbeitnehmer oder als selbstständig Tätiger in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Sinn und Zweck der Renteninformation ist, dass die Versicherten einen Überblick über ihre Rente bzw. die Entwicklung der zu erwartenden Rentenzahlung erhalten und dementsprechend ihre private Altersvorsorge optimaler planen können.

Bei der später zu erwartenden Rente wird die individuelle Regelaltersgrenze berücksichtigt. Seit dem Jahr 2012 wird nämlich die Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Betroffen sind alle Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 und später. Zunächst wird die Regelaltersgrenze pro Jahrgang in Einmonatsschritten, ab dem Jahr 2024 in Zweimonatsschritten angehoben. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt dann schließlich die Regelaltersgrenze einheitlich beim vollendeten 67. Lebensjahr. In welchen Schritten die Anhebung konkret vollzogen wird, können Sie unter Regelaltersrente nachlesen.

Folgende Daten enthalten die Renteninformationen:

  • Aktueller Stand der Rentenansprüche.
  • Höhe der Erwerbsminderungsrente, auf die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Renteninformation ein Anspruch besteht (sofern die Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind).
  • In welcher Höhe bislang Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Dabei wird auch die Art der Beitragszahlung mit aufgeführt.
  • Wie hoch die Rente im Alter sein wird, wenn die Beitragszahlung wie in den letzten fünf Jahren vor Ausstellung der Renteninformation weiterhin erfolgt.

Für die Hochrechnung der später zu erwartenden Rente werden Vorausberechnungen von unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstituten, der Bundesregierung und der Europäischen Union herangezogen.

Möchten Versicherte sich nicht auf die unterstellten Prozentsätze bei den Rentenhochrechnungen der Rentenkassen verlassen, können registrierte Rentenberater ebenfalls Hochrechnungen mit anderen unterstellten Steigerungsraten erstellen. Durch Anfertigung von Rentengutachten besteht die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Hochrechnungen zu erstellen, im Rahmen derer auch verschiedene Lebenssituationen, welche Einfluss auf die Beitragszahlung haben, berücksichtigt werden können.

Klärung Rentenversicherungskonto

Damit die Renteninformationen eine hohe Aussagekraft haben, sollte das Rentenversicherungskonto geklärt sein. Das bedeutet, dass der zuständigen Rentenkasse sämtliche rentenrechtlichen Zeiten gemeldet werden sollten. Weist das Rentenversicherungskonto Lücken auf oder enthalten die rentenrechtlichen Zeiten sogar Fehler, sollte eine Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) durchgeführt werden.

Im Rahmen einer Kontenklärung, wofür die Rentenkassen spezielle Formulare bereitstellen, werden alle bislang relevanten Zeiten gemeldet. Damit haben die Renteninformationen einen hohen Stellenwert, womit sie gut als Grundlage für die private Altersvorsorge – z. B. für den Abschluss privater Versicherungen – herangezogen werden kann.

Für die Kontenklärungen stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die unabhängig von den Rentenkassen arbeiten. Die Rentenberater übernehmen die komplette Abwicklung einer Kontenklärung und überprüfen auch, ob die rentenrechtlichen Zeiten korrekt im Rentenkonto gespeichert wurden.

Für die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos stehen Ihnen die Rentenberatung Kleinlein & Partner und die Rentenberatung Helmut Göpfert kompetent und vertrauensvoll zur Verfügung.

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