Rentenreformpaket

Rentenkonzept offenbar weitestgehend fertig

Das Rentenreformpaket, mit dem CDU-Bundessozialministerin Ursula von der Leyen einige grundlegende Änderungen bei den gesetzlichen Renten auf den Weg bringen möchte, ist offenbar weitestgehend geklärt. Das Rentenkonzept sieht die Einführung einer Zuschussrente, einer Kombinationsrente mit einer einhergehenden deutlichen Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen und eine verlängerte Zurechnungszeit bei den Erwerbsminderungsrenten vor.

Zuschussrente

Mit der Zuschussrente sollen niedrige Renten aufgestockt werden, sodass Rentner eine Mindestrente von 850,00 Euro monatlich erhalten. Konkret ist geplant, dass niedrige Rentenzahlungen grundsätzlich verdoppelt werden. Bei der Verdoppelung der Rentenzahlung erfolgt jedoch eine Begrenzung auf maximal 850,00 Euro. Eine Sonderregelung soll es für sehr niedrige Renten geben, die monatlich weniger als 425,00 Euro betragen. Hier wird die Rente nicht verdoppelt, sondern die Zuschussrente entsprechend gekürzt.

Um in den Genuss der Zuschussrente zu kommen, müssen von dem Versicherten insgesamt 40 Versicherungsjahre vorgewiesen werden können, wobei hiervon mindestens 30 Jahre auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Pflegetätigkeit oder Kindererziehung fallen müssen. Ab dem Jahr 2023 wird die Hürde sogar noch erhöht. Ab diesem Jahr ist Voraussetzung für die Zuschussrente, dass mindestens 45 Versicherungsjahre vorhanden sind, wobei 35 Jahre auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Pflegetätigkeit oder Kindererziehung fallen müssen.

Als weitere Bedingung für die Zuschussrente war geplant, dass eine private oder betriebliche Altersvorsorge vorgewiesen werden kann. Im ersten Schritt sollten hier fünf Jahre erforderlich gewesen sein, die dann schrittweise auf bis zu 35 Jahre ausgeweitet werden sollten. Diese Regelung wird jedoch zunächst bis zum Jahr 2019 ausgesetzt.

Die Zuschussrente ist der teuerste Reformpunkt im Rentenreformpaket der Bundessozialministerin. Berechnungen zufolge können anfangs etwa 50.000 Versicherte in den Genuss der Zuschussrente kommen. Dies würde nach Schätzungen etwa 90 Millionen Euro kosten. Bis zum Jahr 2035 können bis zu 1,4 Millionen Versicherte die Kombinationsrente erhalten, was einem Ausgabenvolumen von 3,4 Milliarden Euro entspricht.

Kombirente

Im Rahmen der Kombirente sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten der Rentner erweitert werden, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Nach den aktuellen Rechtsvorschriften kann, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt, lediglich ein Minijob ausgeübt werden, also eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt von maximal 400,00 Euro monatlich. Wird die Einkommensgrenze überschritten, wird die Rente auf zwei Drittel, die Hälfte oder einen Drittel gekürzt. Im Extremfall kommt es zu gar keiner Rentenzahlung mehr.

Um den Nebenverdienst attraktiver zu gestalten, soll es künftig möglich sein, dass die Altersrente mit einem Arbeitseinkommen kombiniert werden kann. Der Hinzuverdienst soll künftig in der Höhe sein wie der Verdienst vor Rentenbeginn war. Dabei wird auf den höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn abgestellt.

Auf die Kombirente soll ein Anspruch bestehen, wenn der Versicherte mindestens 63 Jahre alt ist und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann.

Erweiterte Zurechnungszeit

Renten wegen Erwerbsminderung erhalten eine Zurechnungszeit. Mit der Zurechnungszeit wird erreicht, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht sehr niedrig ist, wenn die Erwerbsminderung bereits sehr frühzeitig eintritt. Die Berücksichtigung der Zurechnungszeit unterstellt eine fiktive Beitragszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit soll – parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze – schrittweise vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Damit werden die Rentenbeträge für Erwerbsminderungsrentner erhöht.

Abschaffung Versicherungspflicht selbstständiger Handwerker

Bereits seit dem Jahr 1939 sind selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, für die Dauer von 18 Jahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Diese Versicherungspflicht soll abgeschafft werden. Hintergrund hierfür ist, dass alle nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen zur Altersvorsorge verpflichtet werden sollen. Näheres hierzu kann unter: Handwerker-Pflichtversicherung soll abgeschafft werden nachgelesen werden.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind Experten im gesetzlichen Rentenrecht. Die Rentenberater beantworten kompetent rentenrechtliche Fragen und stehen sowohl für ausführliche Beratungsgespräche als auch für die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (erste und zweite sozialgerichtliche Instanz) zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mit Ihrem (Renten-)Anliegen die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein.

Kontakt zum Rentenberater »

Bildnachweis: Blogbild: Marco2811 - Fotolia / Beitragsbild: Naumann82 - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: