Landwirtschaft

"Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" entsteht

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung soll neu strukturiert werden. Eine wesentliche Weichenstellung für die Neustrukturierung wurde am 08.02.2012 vorgenommen. Bereits am 02.11.2011 hatte das Bundeskabinett über die Neuorganisation beschlossen. Am 08.02.2012 erfolgte die Beschlussempfehlung. Danach wurde der Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD angenommen. Die Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erfolgt durch das LSV-Neuordnungsgesetz, kurz: LSV-NOG.

Worum geht es?

Nach der nun vorliegenden Beschlussempfehlung werden die Versicherungsträger für Bauern, Gärtner und Förster zu einem einheitlichen Versicherungsträger zusammengefasst. Dabei soll ein bundeseinheitlicher Träger entstehen, der die einzelnen Sparten, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Unfallversicherung und die Alterssicherung, bündelt. Als Titel ist "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" vorgesehen. Die Träger, die derzeit regional vorhanden sind, werden in den neuen Bundesträger integriert; derzeit existieren insgesamt 36 Träger und der Spitzenverband.

Begründet wird die Neuorganisation von der Bundesregierung damit, dass seit Jahren das System rückläufige Versichertenzahlen hat und sich in den Bereich Bauern, Gärtner und Förster auch ein Strukturwandel vollzogen hat. Im Gegensatz zur allgemeinen Sozialversicherung hat die landwirtschaftliche Sozialversicherung den Veränderungen nicht in analoger Weise Rechnung getragen, so die Bundesregierung.

Einerseits bestehen durch das jetzige System gravierende Belastungsunterschiede, die durch regional unterschiedlich hohe Beiträge entstehen. Dadurch ergeben sich spürbare Wettbewerbsverzerrungen. Andererseits können die Träger ihre Aufgaben aktuell nicht wirtschaftlich und effizient erfüllen, da dies durch die räumliche Aufteilung verhindert wird.

Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf sehen CDU/CSU und FDP die Chance zur Schaffung eines Agrarsystems, welches eigenständig bleibe und zugleich zu mehr Beitragsgerechtigkeit beiträgt. Nach einer Übergangszeit sollen ab dem Jahr 2017 einheitliche Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung gelten.

Selbst die SPD sieht in dem Gesetzesentwurf nun einen sehr guten Entwurf. Dies vor allem deshalb, weil auf deren Wünsche eingegangen wurde.

Ein Kritikpunkt kommt vom Bündnis90/Die Grünen. Diese hätten gerne die Hofabgabe abschaffen wollen. Nach deren Ansicht sollte es auch ohne Hofabgabe möglich sein, dass den Landwirten eine Rente gezahlt wird. Weiterer Kritikpunkt ist auch das bestehende Beratungsmonopol des Bauernverbandes. Nach Ansicht der Grünen gebe es zahlreiche Bauern, die nicht Mitglied im Bauernverband sind und damit anders behandelt werden.

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