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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rente

Falsche Anzeigenkampagne des Arbeitsministeriums

Das Arbeitsministerium hatte eine Anzeigenkampagne geschaltet, mit der der Eindruck geweckt wurde, dass die Anhebung des Rentenalters von derzeit 65 Jahren auf künftig 67 Jahren wesentlich später als gesetzlich geregelt, erfolgt. Die Anzeigenkampagne erschien am 25.11.2010 in regionalen und überregionalen Tageszeitungen.

In der Anzeigenkampagne wurde ausgeführt, dass diejenigen, die heute 47 Jahre oder älter sind, gar nicht oder nur wenige Monate länger arbeiten müssen. Dabei handelt es sich um eine grobe Fehlinformation und damit um eine Panne. Die Versicherten des Jahrganges 1963 müssen bereits 22 Monate länger arbeiten. Die heute 47-Jährigen können also die abschlagsfreie Regelaltersrente nicht mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, sondern erst ab dem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten beanspruchen.

Für Versicherte der Jahrgänge 1964 und später ist die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr sogar schon komplett abgeschlossen.

Das Bundesarbeitsministerium sprach im Zusammenhang mit der Anzeigenkampagne von einem „Fehlerteufel“, der sich eingeschlichen hat. Es waren bei der Anzeigenkampagne nicht die heute 47-Jährigen sondern die 57-Jährigen gemeint.

Schrittweise Anhebung ab 2012

Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 schrittweise durchgeführt. Von der Anhebung sind die Jahrgänge 1947 und später betroffen.

Ein Vertrauensschutz wurde für Versicherte eingeführt, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden und zugleich vor dem 01.01.2007 mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben. Durch diesen Vertrauensschutz können auch Versicherte der Jahrgänge 1947 und später die Regelaltersrente abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Ein Vertrauensschutz wurde auch für Versicherte gesetzlich verankert, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Abschlagsfreie Rente mit 65

Ab dem Jahr 2012 wird in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Altersrente aufgenommen, die weiterhin eine abschlagsfreie Inanspruchnahme ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ermöglicht. Versicherte, für die das Renteneintrittsalter bereits über das 65. Lebensjahr angehoben wurde, können – sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wird. Auf diese Wartezeit werden unter anderem Pflicht-Beitragszeiten angerechnet. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Pflicht-Beitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet werden können.

Rentenberater beraten in Rentenangelegenheiten

Registrierte Rentenberater beraten in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung. Bezüglich Ihrer Fragen kontaktieren Sie bitte die Rentenberater Herrn Helmut Göpfert oder Herrn Marcus Kleinlein.

Die registrierten Rentenberater berechnen die konkreten Termine, wann im individuellen Fall eine Altersrente, ggf. mit welchen Abschlägen, beansprucht werden kann. Zur Planung der späteren Rente bzw. des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand kann durch Erstellung eines Rentengutachtens auch die zu erwartende Rente in Euro-Beträgen errechnet werden.

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