Renteninformation

Neue Renteninformation kann abweichende Werte ausweisen

Die Rentenversicherungsträger schicken ihren Versicherten in regelmäßigen Zeitabständen eine Renteninformation zu. Aus diesen Renteninformationen ist die Rentenhöhe der Altersrente ausgewiesen, welche mit den bisher geleisteten Beiträgen erreicht wurden. Gleichzeitig werden Rentenwerte prognostiziert, welche mit – angenommenen – künftigen Rentenzahlungen und einer evtl. Rentensteigerung später einmal erreicht werden.

Teilweise weichen die ausgewiesenen Werte einer aktuellen Renteninformation von den zuvor zugesandten Renteninformationen ab, zum Teil sogar extrem. Daher stellt sich in der Praxis nicht selten die Frage, wie es zu den unterschiedlichsten Rentenbeträgen kommen kann. Die Gründe hiervon können allerdings vielschichtig sein.

Mögliche Gründe

Dass eine aktuelle Renteninformation im Vergleich zur letzten Renteninfo abweichende Werte ausweist, kann beispielsweise an geänderten gesetzlichen Grundlagen liegen. Hat der Gesetzgeber beispielsweise eine Änderung an der Bewertung bestimmter rentenrechtlichen Zeiten vorgenommen, wird sich dies auf die künftige Rentenhöhe auswirken.

Weitere Ursachen können unter anderem darin liegen, dass

  • der Arbeitgeber die Entgeltmeldung noch nicht vorgenommen hat,
  • die Berechnung früher anhand des vorläufigen, nun jedoch aufgrund des endgültigen Durchschnittsentgelts erfolgt ist oder
  • sich persönliche Änderungen ergeben haben.

Meist entstehen die Abweichungen zur vorherigen Renteninformationen durch eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen des Rentenversicherten. Dies kann zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, eine Gehaltsminderung oder eine Arbeitslosigkeit sein. Der Rentenversicherungsträger prognostiziert die künftige Rente anhand der geleisteten Beiträge, welche in den letzten fünf Kalenderjahren vor Erstellung der Renteninformation (mit Ausnahme von Ausbildungszeiten) geleistet wurden. Haben sich hier Änderungen ergeben, können diese sich unter Umständen gravierend auf die prognostizierte Altersrente auswirken.

Kontenklärung und Rentengutachten

Weist das Rentenversicherungskonto Lücken auf, sollte baldmöglichst eine Kontenklärung durchgeführt werden. Damit werden die relevanten rentenrechtlichen Zeiten dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Dies hat den Vorteil, dass die Renteninformationen eine höhere Aussagekraft erlangen. Zum anderen kann im Falle einer Rentenbeantragung über den Antrag relativ schnell seitens der Rentenkasse entschieden werden.

Wer seine künftige Rente anhand seiner zu erwartenden künftigen Einkünfte errechnet haben möchte, der sollte einen registrierten Rentenberater kontaktieren. Die Rentenberater erstellen für ihre Mandanten Rentengutachten, mit denen verschiedene Fallkonstellationen anhand der individuellen Verhältnisse hochgerechnet werden können.

Kontaktieren Sie zur Kontenklärung oder zur Erstellung eines Rentengutachtens einen registrierten Rentenberater, der seine Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern berät und über die verschiedenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme einer Altersrente ausführlich und kompetent aufklärt.

Kontakt zum Rentenberater »

Tipp:

Lassen Sie einen Rentenbescheid, mit dem eine Rente bewilligt wurde, auf jeden Fall durch einen registrierten Rentenberater prüfen. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass die Rente korrekt berechnet wurde und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen – s. Rentenverlust durch falsche Rentenbescheide.

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