Rentenabschläge

Viele Rentner nehmen Rentenabschläge in Kauf

Nimmt ein Versicherter die Altersrente zum regulären Rentenbeginn in Anspruch, wird diese in voller Höhe ausgezahlt. Anders sieht es aus, wenn die Rente vorzeitig beansprucht wird. Hier wird pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme ein Abschlag von 0,3 Prozent vom errechneten Rentenbetrag in Abzug gebracht. Dieser Abschlag gilt dann für die komplette Rentenbezugsdauer – bei einer Altersrente also lebenslang.

Die Deutsche Rentenversicherung hat nun eine aktuelle Statistik herausgegeben, die aufgrund einer Bundestags-Anfrage der Fraktion „Die Linke“ veröffentlicht wurde. Nach den statistischen Analysen der deutschen Rentenversicherung nahmen fast die Hälfte aller Neu-Rentner im Jahr 2008 Rentenabschläge in Kauf und verzichteten damit auf einen Teil der Rentenansprüche. Allerdings geht aus diesen Daten nicht hervor, ob die Rentner die Rentenabschläge aufgrund der äußeren Bedingungen in Kauf nehmen müssen oder freiwillig zu Gunsten eines früheren Rentenbezugs auf einen Teil der Renten verzichten.

Die Daten

Im Jahr 2008 beantragten insgesamt 710.000 Versicherte die Altersrente. 331.000 Versicherte nahmen die Altersrente vorzeitig in Anspruch und verzichteten damit auf einen Teil der Rentenleistungen. Damit nahmen 46,6 Prozent der Neu-Rentner im Jahr 2008 Rentenabschläge in Kauf.

Legt man die Daten aus dem Jahr 2008 zu Grunde, gingen die Versicherten mehr als 38 Monate vor dem regulären Beginn der Altersrente in Rente. Dies bedeutete eine Rentenkürzung von durchschnittlich 115 Euro der Bruttorente monatlich. In der Relation verzichteten allerdings die Frauen im Vergleich zu den Männern durch die Rentenabschläge auf den größeren Teil der Rente. Während bei einer durchschnittlichen Monatsrente von 610 Euro die Frauen 102 Euro Kürzung monatlich in Kauf nahmen, wurde den Männern bei einer durchschnittlichen Monatsrente von 1.014 Euro „lediglich“ 120 Euro pro Monat gekürzt.

Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente hat auch Auswirkungen auf das Durchschnittsalter des Rentenbeginns. In den alten Bundesländern beträgt das durchschnittliche Rentenbeginnalter bei Männern 63,5 Jahre, in den neuen Bundesländern 63,0 Jahre. Bei den Frauen beträgt das durchschnittliche Rentenbeginnalter in den alten Bundesländern 63,2 Jahre, in den neuen Bundesländern 61,2 Jahre.

Registrierte Rentenberater

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Kontaktieren Sie für eine Beratung die registrierten Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein, die Ihnen gerne weiterhelfen.

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Hinweis!

Ein Rentenbescheid sollte generell von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, ob dieser korrekt berechnet wurde und Neu-Rentner keine finanziellen Nachteile durch eine Falschberechnung in Kauf nehmen müssen. Lesen Sie hierzu: Rentenbescheid prüfen!

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