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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Schutzklausel

Schutzklausel verhindert Absinken der Renten

Die gesetzlichen Renten der rund 20 Millionen Rentner, werden zum 01. Juli 2010 nicht erhöht. Die Rentner müssen in diesem Jahr eine sogenannte Nullrunde in Kauf nehmen. Was auf den ersten Blick nicht gerade positiv klingt, hätte für die Rentner dennoch schlimmer kommen können. Denn die Renten hätten rein rechnerisch sogar gekürzt werden müssen. Dass es dazu nicht kommt, verhindert eine Schutzklausel, die noch von der Großen Koalition ins Leben gerufen wurde.

Grundsätzlich Rentenkürzung

Schon in den Jahren von 2004 bis 2006 wurden die gesetzlichen Renten nicht erhöht/dynamisiert. In den Jahren 2007 und 2008 wurden die Renten wieder, wenn auch geringfügig, erhöht. Im Jahr 2009 konnten sich die Rentner über die stärkste Rentenerhöhung seit den 1990er Jahren freuen. Zum 01. Juli 2009 wurden die Renten im Westen um 2,41 Prozent und im Osten sogar um 3,38 Prozent erhöht.

Aufgrund der Weltwirtschaftskrise war bereits im Jahr 2009 absehbar, dass es rein rechnerisch zum 01.07.2010 zu einer Minusanpassung der Renten kommen könnte. Auf diesen Umstand hat die alte Bundesregierung – die Große Koalition – umgehend reagiert und eine Schutzklausel, die Rentengarantieklausel, verabschiedet.

Ein massiver Konjunktureinbruch aufgrund der Weltwirtschaftskrise mit einem einhergehenden starken Anstieg von Kurzarbeit wirken sich negativ auf die Berechnung der Rentenanpassung aus. Zudem sorgen der Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor (beide Faktoren sind für die Berechnung der Rentenanpassung relevant) für eine reduzierte Rentenanpassung. Rein rechnerisch hätten die Renten zum 01.07.2010 im Westen um 2,10 Prozent und im Osten um 0,54 Prozent reduziert werden müssen. Diese Reduzierung wird dank der Rentenschutzklausel nicht umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Renten ab Juli 2010 in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden. Der derzeit, seit 01.07.2009 gültige, aktuelle Rentenwert beträgt daher auch in der Zeit von Juli 2010 bis Juni 2011 im Westen 27,20 Euro und im Osten 24,13 Euro.

Weitere Nullrunden

Experten gehen schon heute davon aus, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Jahr 2011 zu einer weiteren Nullrunde kommen dürfte. Auch im Jahr 2012 dürfte die Rentenerhöhung – wenn überhaupt – nur gering ausfallen. Denn die Rentenminderung, die rein rechnerisch zum 01.07.2010 umgesetzt werden müsste und aufgrund der Schutzklausel nicht erfolgt, geht nicht zu Lasten der jüngeren Generation. Das bedeutet, dass unterbliebene Rentenkürzungen den Rentnern nicht erlassen werden, sondern mit späteren Rentenerhöhungen wieder eingespart werden. Die Rentenerhöhungen fallen demnach dann geringer aus, als sie rein rechnerisch ausfallen könnten.

Dass der aktuelle Beitragssatz derzeit trotz der unterbliebenen und rein rechnerisch notwendigen Rentenkürzung nicht angehoben werden muss, ist auf die hohen finanziellen Reserven, über die die Rentenversicherungsträger verfügen, zurückzuführen. Damit haben sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber keine erhöhten finanziellen Mittel aufzuwenden, um die aufgrund der Schutzklausel unterbliebene Rentenkürzung aufzufangen.

Beitragsbemessungsgrenze 2011 eventuell unverändert

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit (im Jahr 2010) im Westen bei monatlich 5.500 Euro und im Osten bei 4.650 Euro. Bis zu dieser Grenze haben die Versicherten maximal Rentenversicherungsbeiträge aus ihrem Arbeitsentgelt (maximale Beitragsbemessungsgrundlage) zu leisten. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich zum 01. Januar eines Jahres an die Lohnentwicklung angepasst.

Aufgrund der gesunkenen Brutto-Einkommen gehen Experten davon aus, dass die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2011 nicht angehoben wird. In der Krankenversicherung könnte die Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2010 liegt diese bei monatlich 3.750 Euro) sogar auf 3.712,50 Euro sinken.

Fragen zur Rentenversicherung

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung beantworten registrierte Rentenberater, die ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern beraten und in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) vertreten. Kontaktieren Sie daher mit Ihrem (Renten-)Anliegen einen registrierten Rentenberater!

Empfehlenswert ist, jeden Rentenbescheid, welcher durch die Gesetzliche Rentenversicherung erlassen wird, durch einen unabhängigen, registrierten Rentenberater prüfen zu lassen. Nur dadurch haben die Rentner die Gewissheit, dass die Renten korrekt berechnet wurden und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen. S. hierzu auch: Rentenverlust durch falsche Rentenbescheide.

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