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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Sachsen

In Sachsen ist jeder fünfte Rentenbescheid falsch

In Sachsen wird jeder fünfte Rentenbescheid falsch berechnet; damit liegt in diesem Bundesland ein hoher Anteil falscher Rentenbescheide vor. Über diesen hohen Anteil falscher Rentenbescheide berichtete die Bild-Zeitung am 04.01.2010. Dem Bericht zufolge können die Rentenbescheide, welche in Sachsen von der Rentenkasse erlassen werden, einer genaueren Prüfung nicht stand halten. Die Zeitung bezieht sich auf eine Bestätigung der Sächsischen Sozialministerin Christine Clauß, die die hohe Fehlerquote bei den Rentenbescheiden bestätigt hat.

Rentenrecht und Praxis

Zur Begründung, weshalb die Renten in einem erhöhten Maße falsch bearbeitet werden, führte die Ministerin an, dass es oftmals schwierig ist, das komplexe und schwierige Rentenrecht fehlerfrei in die Praxis umzusetzen. Die Begründung der Ministerin ist mehr als merkwürdig und seltsam, da sie damit sagt, dass selbst die Mitarbeiter der Rentenkassen mit dem Rentenrecht teilweise überfordert sind. Dies bedeutet aber auch, dass es für die Rentner selbst, die einen Rentenbescheid über 20 bis 30 Seiten erhalten, kaum in der Lage sein dürften, diesen überprüfen zu können.

Die Aussage von Christine Clauß erfolgte aufgrund einer Nachfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Pellmann. Er wollte wissen, welche Erkenntnisse der Staatsregierung über falsche Rentenberechnungen vorliegen. In Ihrer Beantwortung führte die Sozialministerin aus, dass im Jahr 2008 15.150 Widersprüche gegen die Rentenberechnung eingelegt wurden. In 3.019 Fällen musste die Rente tatsächlich neu berechnet werden. Im Jahr 2006 wurden 2.996 Rentenbescheide, im Jahr 2007 3.155 Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt bearbeitet.

Dringender Rat – Rentenbescheide überprüfen lassen

Das Rentenrecht ist tatsächlich kompliziert und umfangreich. Es ist schwer bis gar unmöglich, dass die Rentnerinnen und Rentner die Rentenbescheide selbst nachprüfen können. Daher sollten sich alle Rentner, die ihren Rentenbescheid von der Rentenkasse erhalten, an einen registrierten Rentenberater wenden. Die Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und prüfen die Rentenbescheide, ob diese korrekt berechnet wurden.

Sollte ein Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein, kann ein registrierter Rentenberater die Rentenbescheide im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens korrigieren lassen. Rentner sollten sich daher umgehend mit einem Rentenberater in Verbindung setzen, sobald sie ihren Rentenbescheid erhalten haben. Das Widerspruchsrecht besteht im Regelfall einen Monat ab dem Zeitpunkt, ab dem der Rentenbescheid erlassen wurde. Nur durch eine Überprüfung des Rentenbescheides haben die Rentner die Gewissheit, dass sie auch die Rente erhalten, die ihnen rechtlich aufgrund ihrer langjährigen Beitragszahlung zusteht!

Kontakt zum Rentenberater

Kontaktieren Sie den Rentenberater Helmut Göpfert, der Ihren Rentenbescheid für Sie gerne prüft. Hier können Sie Kontakt zum Rentenberater aufnehmen.

Bildnachweis: © Sabine Kipus - Fotolia

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