Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Trauung

Ehen vor dem Standesamt werden anerkannt

Seit Beginn des Jahres 2009 sind kirchliche Trauungen auch ohne eine vorherige Eheschließung vor dem Standesamt gültig.

Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente können daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Die Deutsche Rentenversicherung erkennt nur Ehen vor dem Standesbeamten an. Bei kirchlicher Trauung bzw. Ehe sind für Rentenansprüche unschädlich.

Witwen- oder Witwerrente fällt nicht weg

Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Hinterbliebenenrenten aus einer früheren Ehe nicht wegfallen, wenn der Hinterbliebene erneut heiratet, allerdings nur kirchlich.

Wenn Sie Fragen zu Rentenansprüchen haben, dann stehen Ihnen die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Diese vertreten Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren bundesweit vor allen Sozial- und Landessozialgerichten.

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