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Helmut Göpfert

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Kurzarbeit auch im Jahr 2010 möglich

Gerade in der momentanen Wirtschaftskrise ist die Kurzarbeit für die Firmen ein beliebtes Instrument, die Auftragsflaute zu überbrücken, ohne den Beschäftigten kündigen zu müssen. Am 25.11.2009 hat das Bundeskabinett beschlossen, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen bis zum Jahr 2010 zu verlängern. Demnach können durch die verlängerte Kurzarbeit bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn die Kurzarbeit im Jahr 2010 beginnt.

Im Juni 2009 waren einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge etwa 1,43 Millionen Beschäftigte von der Kurzarbeit betroffen.

Geringe Rentenverluste

Obwohl die Beschäftigten während der Kurzarbeit grundsätzlich Einkommenseinbußen in Kauf nehmen müssen, ergeben sich wenige Auswirkungen auf die späteren Rentenansprüche. Während der Kurzarbeit sind die Beschäftigten nämlich weiterhin rentenversicherungspflichtig. Neben dem Entgelt, das noch tatsächlich gewährt wird, haben die Arbeitgeber 80 Prozent des durch Kurzarbeit ausgefallenen Entgelts zusätzlich an Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten, was sich positiv auf die spätere Rente auswirkt.

Ein Rechenbeispiel, welches die Deutsche Rentenversicherung aufgezeigt hat, verdeutlicht dies. Bei einem Brutto-Monatsverdienst in Höhe von 2.400 Euro wird auf ein Jahr gesehen ein Rentenanspruch von etwa 24,80 Euro monatlich aufgebaut. Wird dagegen ein Jahr lang Kurzarbeitergeld bezogen und nur noch ein Verdienst von 1.000 Euro monatlich erzielt, wird über ein Jahr gesehen ein monatlicher Rentenanspruch von zirka 21,90 Euro aufgebaut. Die spätere Rente ist hierdurch nur etwa 2,90 Euro niedriger.

Würde die gesetzliche Regelung nicht bestehen, dass aufgrund des Kurzarbeitergeldbezugs Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, könnte der Beschäftigte aufgrund seines Arbeitsentgeltes von monatlich 1.000 Euro auf ein Jahr gesehen nur einen Rentenanspruch von monatlich 10,30 Euro aufbauen.

Fragen zur Rentenversicherung

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung können Sie an registrierte Rentenberater richten, deren Fachkunde gerichtlich geprüft wurde und die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten.

Rentenberater informieren Sie auch im Einzelfall über die zu erwartenden späteren Rentenansprüche. Durch Erstellung eines Rentengutachtens können spätere finanzielle Lücken im Rentenalter errechnet werden. Um die notwendige private Altersvorsorge zu disponieren, ist es dringend anzuraten, dieses Angebot von Rentenberatern in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie hierzu die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert, die sich gerne Zeit für Ihre Anliegen nehmen.

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