Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Berechnung

Die vier Faktoren der Rente

Die Rentenversicherungsträger geben die Rentenbescheide heraus. Auf deren ersten Seite ist bereits die Höhe ersichtlich. Die wenigsten verstehen jedoch, wie bzw. aus welchen Faktoren diese Rente berechnet wird. Die Rentenberechnung scheint meist sehr umfangreich und kompliziert zu sein. Vereinfacht dargestellt, wird die (Monats-) Rente aus vier Faktoren berechnet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert


Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte geben den aktuellen Kontostand auf dem persönlichen Rentenkonto wieder. Sie sind der maßgebende Faktor für die individuelle Rente. Errechnet werden die Entgeltpunkte, indem jährlich der individuelle Bruttoverdienst ins Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer gesetzt wird.

Verdient jemand in einem Jahr genau so viel wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer, wird genau ein Entgeltpunkt dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Zugangsfaktor

Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei einer Rente berücksichtigt. Ein Abschlag wird berechnet, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird (z. B. bei Altersrenten). Ein Zuschlag wird berechnet, wenn die Rente erst nach Erreichen der maßgebenden Altersgrenze beansprucht wird.

Rentenartfaktor

Über den Rentenartfaktor wird die Höhe der Rente bestimmt und demzufolge damit das Versorgungsziel einer Rente. Soll die Rente den vollen Verdienstausfall ersetzen, beträgt dieser Faktor 1,0. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt dieser 0,5. Siehe hierzu auch: Die Rentenartfaktoren.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, den man für einen Entgeltpunkt erhält. Dieser Rentenwert wird auch – sofern zum 01.07. eines Jahres eine Dynamisierung erfolgt – erhöht wird und wirkt sich demzufolge auf die Rentenhöhe aus. Ab dem 01.07.2020 wurde der aktuelle Rentenwert von bisher 33,05 Euro auf 34,19 Euro (neue Bundesländer: 33,23 Euro) erhöht. Aufgrund der Nullrunde im Jahr 2021 beträgt der aktuelle Rentenwert im Westen weiterhin 34,19 Euro, im Osten beträgt der aktuelle Rentenwert ab dem 01.07.2021 33,47 Euro.

Bei der Berechnung des aktuellen Rentenwerts wird seit dem Jahr 2004 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll dazu beitragen, die Finanzen der Rentenkassen zu stabilisieren, indem eine nachhaltige Belastungsbegrenzung der Beitragszahler erfolgt. Der Faktor wirkt in der Weise, dass bei Neubestimmungen des aktuellen Rentenwerts zusätzlich ein Rentnerquotient einbezogen wird, der das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt.

Ihre persönliche Rentenberechnung

Anhand Ihres persönlichen Versicherungsverlaufes wird Ihre Rente berechnet. Nachdem hier sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind, kann sich in die Berechnung sehr schnell der eine oder andere Fehler einschleichen. Siehe hierzu auch: Jeder dritte Rentenbescheid ist falsch.

Die Rentenberatung Helmut Göpfert rät daher, den Rentenbescheid durch einen unabhängigen Rentenberater prüfen zu lassen. Hier können Sie eine Kostenanfrage für eine Rentenbescheidprüfung stellen!

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