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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Urteil Bundessozialgericht vom 26.04.2007, B 4 R 5/06 R

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26.04.2007 (Az: B 4 R 5/06 R) entschieden, dass zunächst das Vorliegen eines Vergleichsberufs geprüft werden muss, sofern der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Die vor dem 02.01.1961 geborenen Versicherten haben noch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Hier besteht noch ein sogenannter Berufsschutz. Wird diese Rente beantragt, muss der Rentenversicherungsträger prüfen, ob noch eine Tätigkeit ausgeübt werden kann, die den Anforderungen des bisherigen Berufs entspricht.

Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit muss also geklärt werden, ob es einen qualitativ zumutbaren Vergleichsberuf gibt, dessen fachlichen und gesundheitlichen Anforderungen der Kranke trotz seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit genügen kann.

Beruf muss an mindestens 300 Arbeitsplätzen vorhanden sein

Hierbei muss ein Beruf, der an mindestens 300 Arbeitsplätzen in Deutschland mit dem wesentlichen gleichen Anforderungsprofil verrichtet werden kann, benannt und aufgezeigt werden. Hierbei ist zu beschreiben Tätigkeiten den Verweisungsberuf ausmachen und ggf. welchen qualitativen Wert die tarifvertragliche Einordnung indiziert.

Hilfe und Beratung

Das Thema „Erwerbsminderungsrente“ ist alleine schon deshalb extrem wichtig, da hiervon meist die finanzielle Existenz abhängt. Hier ist es entscheidend, eine kompetente Beratung zu erhalten, da das Fachwissen des Rentenspezialisten in diesem Bereich immens wichtig ist.

Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft und berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten einer Erwerbsminderungsrente – unabhängig von den Rentenversicherungsträgern. Als Beispiele sind hier zu nennen:

  • Beratung hinsichtlich des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,
  • Antragstellung,
  • Durchführung von Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren,
  • Überprüfung der Festsetzung des Beginns der Rente,
  • Überprüfung der Rentenberechnung (Höhe der Rente),
  • u. s. w.

Für alle Fragen zu den Renten wegen Erwerbsminderung und zu allen Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Ihr Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung – Anruf genügt!

Bildnachweis: © Michaela Rofeld