Nein

Regierung schließt Rentenkürzung im Jahr 2010 aus

Erst vor kurzem wurden die Zahlen der Rentenerhöhung im Jahr 2009 bekannt. Demnach werden die Renten in den alten Bundesländern zum 01.07.2009 um 2,41 Prozent und die Renten in den neuen Bundesländern sogar um 3,38 Prozent erhöht. Bei dieser Rentenerhöhung handelt es sich um die stärkste Rentenerhöhung seit 15 Jahren. Doch die Vorfreude auf die Rentenerhöhung in diesem Jahr wurde durch eine aktuelle Meldung bereits im Keim erstickt.

Das „Handelsblatt“ berichtete, dass in diesem Jahr die Bruttolöhne um 2,3 Prozent sinken werden und deshalb im nächsten Jahr mit einer „Nullrunde“ bzw. mit einer Kürzung der Renten zu rechnen ist. Der Berechnung, auf die sich das „Handelsblatt“ berufen hatte, liegen Konjunkturprognosen von führenden Forschungsinstituten zu Grunde. Eine Rentenkürzung von mehr als zwei Prozent war dabei im Gespräch.

Bundesregierung dementiert

Die Bundesregierung hatte umgehend am 27.04.2009 die Berichte dementiert, dass es im nächsten Jahr zu Rentenkürzungen kommen soll. Sowohl die CDU als auch die SPD wiesen eine mögliche Kürzung der Renten im kommenden Jahr zurück. So wies Roland Pofalla, CDU-Generalsekretär nach einer Vorstandssitzung der CDU darauf hin, dass mögliche Hochrechnungen reine Spekulation seien. Von Spekulationen sprach auch die Deutsche Rentenversicherung, da verlässliche Zahlen, die bei den Berechnungen der möglichen Rentendynamisierung im Jahr 2010 relevant sind, erst im März 2010 vorliegen. Eine gleich lautende Äußerung macht auch Hubertus Heil, SPD-Generalsekretär.

Rentenkürzung gesetzlich vermeiden

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz wies in einigen Pressemitteilungen sogar darauf hin, dass keinesfalls eine Rentenkürzung in Frage kommt. Er hatte sein Ministerium aufgrund der Berichterstattungen über eine mögliche Rentenkürzung im kommenden Jahr aufgefordert, eine Gesetzesformulierung zu entwerfen, nach der eine Rentenkürzung per Gesetz ausgeschlossen wird.

Hintergrund

Bei der Berechnung der Rentenerhöhungen sind mehrere Faktoren maßgebend. Unter anderem spielt die Entwicklung der Löhne und Gehälter des Vorjahres eine Rolle. Aufgrund der derzeitigen Weltwirtschaftskrise wird mit einer Minderung der Löhne und Gehälter gerechnet. Dies wirkt sich dann nachteilig auf eine mögliche Rentenerhöhung aus.

In den Jahren 2004 bis 2006 mussten die Rentner so genannten „Nullrunden“ hinnehmen. In diesen Jahren wurden die Renten nicht dynamisiert.

Ist Ihr Rentenbescheid korrekt?

Mit den Rentenbescheiden, die bei Bewilligung einer Altersrente erlassen werden, wird die Rentenberechnung verbindlich mitgeteilt, die dann bis zum Lebensende gilt. Medien berichtet stets, dass ein großer Teil der Rentenbescheide fehler- oder zumindest lückenhaft sein soll – s. auch: Jeder dritte Rentenbescheid ist falsch.

Daher sollten Sie Ihren Rentenbescheid durch einen registrierten Rentenberater prüfen lassen. Die von den Rentenversicherungsträgern unabhängigen Spezialisten prüfen Rentenbescheide, ob diese korrekt nach den gesetzlichen Bestimmungen erlassen wurden. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Rente erhalten, die Ihnen zusteht.

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