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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenbescheid

Weiter steigende Bedeutung der Regelaltersrente

Ab dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze, die aktuell noch beim 65. Lebensjahr liegt, schrittweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze besteht der Anspruch auf die Regelaltersrente. Diese Altersrente ist der „Klassiker“ unter den Altersrenten, da diese die geringsten Zugangsvoraussetzungen fordert und gleichzeitig abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann.

Neben der Regelaltersrente gibt es eine Reihe von weiteren Altersrenten, die bereits – wenn auch mit Rentenabschlägen – vor Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht werden können. So steht den Versicherten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, grundsätzlich auch die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente für Frauen und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung.

Höhere Bedeutung der Regelaltersrente

Doch da in der nahen Vergangenheit meist auch die weiteren Altersrenten beansprucht wurden, können sich die Rentenkassen darüber freuen, dass die Regelaltersrente wieder eine höhere Bedeutung bekommt. Im Jahr 2007 gingen 700.000 Versicherte – Arbeitnehmer und Selbstständige – in die Altersrente. 44 Prozent hiervon haben die Regelaltersrente beansprucht. Damit ist die Regelaltersrente, die Mitte der 1990er Jahre zeitweise von der Altersrente für Frauen und der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit als Nummer eins abgelöst wurde, wieder unangefochtene Spitzenreiterin, womit die Bedeutung der Regelaltersrente steigt.

Ab dem Jahr 2012 wird eine neue Altersrente eingeführt – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Altersrente kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres dann abschlagsfrei beansprucht werden, wenn 45 Versicherungsjahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Rentenbescheid prüfen

Jeder Neu-Rentner sollte seinen Rentenbescheid von registrierten Rentenberatern prüfen lassen. Gerade im Hinblick auf die enorme finanzielle Bedeutung einer Altersrente, die bis zum Lebensende geleistet wird, sollte die Sicherheit bestehen, dass die Rente korrekt berechnet wurde und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Nicht umsonst greifen die Medien in regelmäßigen Abständen das Thema „Rentenbescheidprüfung“ auf und recherchieren, dass ca. jeder dritte Rentenbescheid fehler- oder zumindest lückenhaft ist.

Kontaktieren daher auch Sie einen registrierten Rentenberater, der Ihren Bescheid neutral und unabhängig von den Versicherungsträgern prüft.

Bildnachweis: Blogbild: © Ralf Kleemann | Beitragsbild: © nmann77

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