Migräne

Migräneattacken rechtfertigen keine volle Erwerbsminderungsrente

Mit Urteil vom 22.11.2007 hat das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 19 R 803/06) entschieden, dass durch Migräneattacken die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt werden. Damit hat der Kläger den Rechtstreit verloren, mit dem er die weitere Gewährung seiner bereits auf Zeit genehmigten Erwerbsminderungsrente begehrte.

Rente wurde nicht verlängert

Einem im Jahr 1962 geborenen Versicherten wurde für die Zeit vom 01.05.2002 bis zum 31.10.2003 vom Rentenversicherungsträger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Den Antrag auf weitere Gewährung der Rente über dem 31.10.2003 hinaus lehnte der Rentenversicherungsträger ab, nachdem dieser das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, die für die Gewährung der Rente erforderlich sind, vom ärztlichen Dienst nicht bestätigt bekam.

Das zuständige Sozialgericht Bayreuth schloss sich mit Urteil vom 11.10.2006, das ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde, der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers an.

Der Versicherte legte Berufung zum Landessozialgericht ein, da er der Auffassung war, dass ein weiterer Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente gegeben ist. Begründet wurde der Antrag seitens des Versicherten, dass er unter einer Migräneerkrankung leidet, die zu einer erheblichen Anzahl von Erkrankungstagen führten. Die Anzahl der Krankheitstage beziffert er mit fünf bis sechs Tagen pro Monat. Aufgrund dieser Krankheitstage ist – seiner Ansicht nach – für ihn der Arbeitsmarkt verschlossen, da kein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit einer derartig zu erwartenden Ausfallzeit einstellt.

Beendigung der Rentenzahlung korrekt

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) entschied mit Urteil vom 22.11.2007 (Az. L 19 R 803/06), dass die Beendigung der Rentenzahlung zum 31.10.2003 korrekt ist. Damit bestätigte das LSG die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers und des Sozialgerichts Bayreuth.

In dem Urteil wurde durch die Richter vorerst auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hingewiesen. So ist eine der Voraussetzungen, dass der Versicherte voll erwerbsgemindert sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes der Versicherte keine drei Stunden täglich mehr erwerbstätig sein kann.

Häufige Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Nach den Ausführungen des Urteils kann von dem Kläger nicht geltend gemacht werden, dass der Arbeitsmarkt deswegen für ihn als verschlossen gilt, da bei ihm mit Fehlzeiten im Umfang von fünf bis sechs Arbeitstagen zu rechnen ist. Hier wurde angemerkt, dass eine Vielzahl von Versicherten versicherungspflichtig tätig ist, obwohl diese an Migräneattacken leiden. Auch das Bundessozialgericht hatte sich bereits zu der Frage geäußert, wann ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente vorliegt, wenn häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen.

Sofern häufig auftretende Fieberschübe bei einem Versicherten beispielsweise jeweils für mehrere Tage pro Woche die Leistungsfähigkeit aufheben, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. In diesem Fall ist ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente gegeben. Diese Entscheidung kommt bei dem Kläger jedoch nicht zum Tragen, da er nur wenige Tage im Monat unter Migräneanfällen leidet.

Ebenfalls hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 08.11.1995 darauf hingewiesen, dass bei Anfallsleiden der Arbeitsmarkt verschlossen ist, wenn die Anfälle sehr häufig auftreten und gleichzeitig durch die Anfallsleiden erhebliche Arbeitsunfähigkeitszeiten resultieren. Doch auch dieser Punkt ist bei dem Kläger nicht gegeben. Als Grundlage hierfür zog das LSG eine Übersicht der Arbeitsunfähigkeitszeiten heran, die die Krankenkasse ausgestellt hat, bei der der Kläger versichert ist.

Fazit

Sofern der Versicherte leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten verrichten kann, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente kann auch nicht deshalb gegeben sein, weil Migräneattacken „lediglich“ fünf bis sechs Tage im Monat Arbeitsunfähigkeit verursachen.

Was ist Migräne?

Unter Migräne versteht man einseitige und starke Kopfschmerzen, die manchmal auch von Übelkeit und Erbrechen begleitet sind. Wer noch nie unter Migräne gelitten hat, neigt oft dazu, Migräne mit einfachen Kopfschmerzen zu verwechseln. Hat man jedoch wirklich Migräne, besteht, aufgrund der sehr starken Schmerzen, kaum eine Gefahr der Verwechslung und Menschen, die diese Symptome verspüren, sollten ärztliche Beratung und Hilfe suchen.

Eine Migräne Attacke kann zwischen wenigen Stunden und einigen Tagen dauern. Die Schmerzen sind oftmals so stark, dass sich der Betroffene in einem abgedunkelten Raum zurückziehen muss, ihn jedes Geräusch erheblich stört und er auch die bloße Anwesenheit anderer Menschen kaum erträgt.

Bei einigen Migräne Patienten kündigt sich eine Attacke im Vorfeld durch Flimmern vor den Augen, Sprachstörungen oder Lähmungen einer Körperhälfte an.
Leider kann Migräne bis heute nicht geheilt werden, sondern es können lediglich die Symptome behandelt bzw. gemildert werden.

Faktoren, die oft Migräne auslösen

Wer unter Migräne leidet, der sollte versuchen, die individuellen Auslöser der Migräne Attacken ausfindig zu machen und zu meiden, um Migräne Attacken aus dem Weg gehen zu können.
Auslöser für Migräne Attacken sind oftmals:

  • Stress, deshalb sollte man versuchen, sich nicht mehr Aufgaben aufzuhalsen, wie unbedingt nötig, um Stress zu vermeiden. Hilfreich kann auch sein, sich Entspannungstechniken (z. B. autogenes Training) anzueignen. Außerdem ist das Betreiben von Ausdauersportarten (zum Beispiel: Jogging, Walking, Nordic-Walking) empfehlenswert, da man mittels solcher Sportarten aktiv Stress abbauen kann.
  • Änderungen des Tagesrhythmus, wie zum Beispiel unterschiedliche Schlafperioden. Hier kann man versuchen, solche Änderungen so selten wie möglich zu halten und zum Beispiel auch am Wochenende zur gleichen Zeit, wie in der Woche, schlafen zu gehen und aufzustehen.
  • Hormonelle Schwankungen und Wetterfühligkeit, auf die man zumeist nur relativ wenig Einfluss hat.
  • Der Verzehr bestimmter Nahrungsmittel oder Getränke wie beispielsweise alkoholische Getränke, Süßigkeiten oder Nüsse.

Wer unter Migräne leidet, sollte sich selber etwas beobachten, ob oben genannte Faktoren (oder auch andere Faktoren) ggf. die Attacken auslösen und kann dann sein Verhalten entsprechend ändern.

Abschließend sei noch mal darauf hingewiesen, dass Migräne keinesfalls eine Krankheit ist, die man als Bagatelle abtun kann. Wer unter Migräne Attacken leidet, der sollte immer ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ggf. auch entsprechende verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erhalten, die entweder vorbeugend wirken können oder im Falle einer Attacke, die Symptome mildern können.

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