Steigerung

Nettorente steigt zum 01.07.2008 weniger als ein Prozent

Es wurde als positive Nachricht verkauft und der Gesetzgeber hat die ein oder andere „Verrenkung“ in Kauf nehmen müssen, um die Rentenerhöhung im Jahr 2008 nach den mageren Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre etwas üppiger ausfallen zu lassen. So wurde im Jahr 2008 der Riester-Faktor, der sich als Dämpfungsfaktor bei der Rentenerhöhung erweist, ausgesetzt. Anstatt der – normalerweise – vorzunehmenden Rentenerhöhung von 0,46 Prozent, bekommen die Rentner ab Juli 2008 nun 1,1 Prozent mehr Rente – lesen Sie hierzu auch: Berechnung der Rentenanpassung 2008.

Beitragssatz Pflegeversicherung wird erhöht

Doch Vorsicht! Auch wenn die Renten eine Steigerung um 1,1 Prozent erfahren, erhöht sich der Überweisungsbetrag – also die Netto-Rente – nicht um 1,1 Prozent. Denn zeitgleich mit der Rentenerhöhung wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 Prozent angehoben. Der Beitragssatz beträgt ab 01.07.2008 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar 2,2 Prozent.

Da Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung alleine – also ohne Beitragszuschuss seitens der Rentenkasse – aufbringen müssen, wird dadurch der Überweisungsbetrag wieder verringert. Hinzu kann noch kommen, dass sich evtl. der Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht und somit die Rentenerhöhung nochmals geringer ausfällt.

Von den 1,1 Prozent Rentenerhöhung zum 01.07.2008 bleiben also bei der Netto-Rente maximal 0,85 Prozent übrig, die dann auch tatsächlich auf das Konto überwiesen werden.

Auch Freibeträge erhöhen sich

Durch die Erhöhung der Renten erhöhen sich auch die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten. Ohne dass eine Rentenkürzung vorgenommen wird, können Bezieher einer Witwen- bzw. Witwerrente 701,18 € (netto) monatlich hinzuverdienen, ohne dass eine Rentenkürzung vorgenommen wird. Bei Waisenrenten beträgt die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze 767,46 €.

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